Sonntags in SH einkaufen: Bäderregelung bis 2028 verlängert
Dank der sogenannten Bäderregelung dürfen Einzelhändler in ausgewählten Urlaubsorten Schleswig-Holsteins ihre Märkte auch sonn- und feiertags öffnen. Nun wurde die Verordnung um fünf Jahre verlängert.
In 95 Tourismusorten in Schleswig-Holstein dürfen Supermärkte und Co. auch künftig an Sonn- und Feiertagen öffnen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, werde die Bäderverordnung unverändert um fünf weitere Jahre verlängert - bis zum 13. Dezember 2028. Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) wolle dem Einzelhandel in den Bäderorten damit Planungssicherheit gewährleisten. Diese Regelung diene vor allem dazu, dass sich Touristen an den Wochenenden mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen können.
Kompromissregelung zugunsten des Tourismus
Die Bäderregelung stellt einen Kompromiss zwischen Land, Kirchen und der Gewerkschaft ver.di dar. Die Verordnung fortzuführen, bedeute, so Madsen, ein wichtiges Signal für den Handel und die Tourismusorte, die ihren Gästen gute Einkaufsmöglichkeiten bieten wollten.
Zwischen 11 und 19 Uhr ist es laut Verordnung erlaubt, Geschäfte an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Dies gelte für die Tourismus-Zeiträume vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar. Weiterhin von der Regelung ausgenommen bleiben laut Ministerium Möbelhäuser, Autohäuser, Bau- und Elektrofachmärkte.
Hier gilt die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein
Kreis Dithmarschen:
Büsum, Büsumer Deichhausen, Friedrichskoog, Warwerort, Westerdeichstrich
Kreis Herzogtum Lauenburg:
Ratzeburg (Gemeindeteil "Insel")
Travemünde
Kiel:
Schilksee und in Falckensteiner Strand
Kreis Nordfriesland:
Dagebüll, Friedrichstadt, Elisabeth-Sophien-Koog, Hallig Hooge, Husum (Teilbereiche Am Außenhafen, Dockkoogstraße, Hafenstraße, Kleikuhle, Schiffbrücke, Wasserreihe und Gemeindeteil Schobüll), Langeneß, Niebüll, Nordstrand, Pellworm, Schwabstedt, St. Peter-Ording, Tönning, Vollerwiek sowie alle Gemeinden der Inseln Amrum, Föhr und Sylt
Kreis Ostholstein:
Bosau, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube (Gemeindeteil Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister-Höppner-Straße), Heiligenhafen, Heringsdorf (Gemeindeteil Süssau-Strand), Kellenhusen, Lensahn, Malente, Mönkeberg, Neukirchen (Gemeindeteile Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand), Neustadt in Holstein, Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck), Panker, Sierksdorf, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Stakendorf (Gemeindeteil Stakendorfer Strand), Süsel, Timmendorfer Strand, Wangels (Gemeindeteil Weißenhaus) und in Wisch (Gemeindeteil Heidkate)
Kreis Plön:
Blekendorf (Gemeindeteil Sehlendorfer Strand), Heikendorf, Hohenfelde, Hohwacht (Gemeindeteil Hohwacht), Laboe, Lütjenburg, Plön, Schönberg (Gemeindeteile Holm, Kalifornien und Schönberger Strand; Straßen: Ostseestraße, Niederstraße, Fußgängerbereich Knüll, Knüllgasse, Bahnhofstraße, Kuhlenkamp, Eichkamp), Stein und in Wendtorf
Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Altenhof, Ascheffel, Brodersby, Damp, Eckernförde, Schwedeneck, Strande, Waabs, Winnemark, Groß Wittensee und in Klein Wittensee
Kreis Schleswig-Flensburg:
Langballig, Gelting, Glücksburg, Kappeln (Fußgängerzone Altstadt; Straßen: Am Hafen und Hafenpromenade), Westerholz und in Steinbergkirche
Kreis Steinburg:
Glückstadt (Innenstadtbereich in den Grenzen der Straßen Am Wall, Am Hafen, Am Proviantgraben, Am Kommandantengraben und der Bohn-Straße)
Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass 95 Geschäfte in Schleswig-Holstein dank der Bäderregelung öffnen dürfen. Richtig ist, dass die Bäderregelung in 95 Orten gilt.