SED-Opferrente: Weiterhin Neuanträge in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin Anträge auf die SED-Opferrente gestellt - auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR. Die Zahl der Neuanträge geht aber weiter zurück.
Etwa 3.500 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine Zusatzrente als anerkannte SED-Opfer. Wie das zuständige Justizministerium in Schwerin mitteilt, geht die Zahl der Neuanträge mit wachsendem Abstand zum Ende der DDR aber zurück. 2023 wurden 126 der 142 eingereichten Anträge nach Prüfung bewilligt. Im Jahr 2022 habe es 160 Anträge gegeben, 2020 seien es 252 gewesen.
"Wiedergutzumachendes Leid kennt keinen Stichtag"
Mit der SED-Opferrente sei ein Instrument geschaffen worden, das auch durch einen gewissen finanziellen Ausgleich das Leid der Menschen anerkenne, so MVs Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und die Unterstützung der SED-Opfer sei weiterhin wichtig. Vor allem, weil es Menschen gebe, die erst mit großem zeitlichen Abstand Mut und Kraft fänden, ihr erlittenes Leid persönlich aufzuarbeiten, so Bernhardt. "Einen Schlussstrich darf es nicht geben, da wiedergutzumachendes Leid keinen Stichtag kennt", erklärte sie.
13 Millionen Euro für Opferrenten in MV
Die SED-Opferrente gibt es seit 2007, 2019 trat eine Verbesserung in Kraft. Menschen, die in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Haftstrafe von mindestens 90 Tagen erlitten haben, erhalten monatlich 330 Euro. Voraussetzung dafür ist eine strafrechtliche Rehabilitierung. Außerdem wird die Opferrente nur bei Bedürftigkeit gewährt. So darf das Monatseinkommen bei Alleinstehenden nicht über 1.506 Euro liegen, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 2.008 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern wurden laut Justizministerium im Jahr 2023 etwa 13 Millionen Euro ausgezahlt. Im Jahr 2022 waren es etwa 13,3 Millionen gewesen, 2020 etwa 14,5 Millionen Euro.