Der angeklagte Bestatter sitzt auf der Anklagebank im Landgerich Rostock. © Stefan Tretropp Foto: Stefan Tretropp

Rostocker "Trauerschwindler" muss erneut vor Gericht

Stand: 06.08.2024 06:47 Uhr

Der als sogenannte "Trauerschwindler" verurteilte Enrico B. muss sich ab dem 21. August erneut vor Gericht verantworten. Das hat das Amtsgericht Rostock mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Landkreis Rostock Betrug in besonders schweren Fällen vor. Es geht um insgesamt neun Straftaten. Diese soll der Mann zwischen Februar 2020 und Mai 2022 verübt haben.

Diese Taten werden dem "Trauerschwindler" vorgeworfen

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock auf NDR Anfrage mitteilte, soll der Deutsche in zwei Fällen Aufträge an Handwerksfirmen vergeben haben und nie vorgehabt haben, sie zu bezahlen, so der Vorwurf. Vier Taten stehen in Zusammenhang mit dem Haus eines Ehepaares, das Enrico B. über Mittelsmänner gekauft, aber nicht bezahlt haben soll. Außerdem soll er in drei Fällen private Darlehen nicht zurückgezahlt haben. Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sind in diesen Fällen möglich, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Allerdings liegt die Strafgewalt des Amtsgerichts bei maximal vier Jahren Freiheitsstrafe. Wenn das Amtsgericht feststellt, dass eine höhere Strafe in Betracht kommen könnte, würde das Verfahren an das Landgericht gehen. Angesetzt sind vier Verhandlungstage vor dem Schöffengericht.

Bereits wegen Betrugs verurteilt

Vor einem Jahr war der Bestatter vor dem Amtsgericht Rostock wegen Betrugs in zehn Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der damals 49-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichts trauernden Frauen jahrelang die große Liebe vorgegaukelt, um an ihr Vermögen zu kommen. Die Fälle waren vor Gericht gelandet, nachdem mehrere geschädigte Frauen über das Internet voneinander erfahren hatten. Drei von ihnen stellten Strafanzeige. Sie gehen von weiteren Fällen aus.

"Trauerschwindler" ist noch auf freiem Fuß

Der Bestatter Enrico B. hatte über seinen Anwalt erklären lassen, er habe nie den Vorsatz gehabt, die Frauen zu betrügen. Seine Haftstrafe musste er bis heute nicht antreten,weil das Berufungsverfahren am Landgericht noch aussteht - über einen Termin wurde noch nicht entschieden. Außerdem laufen derzeit noch Ermittlungen der Polizei gegen Enrico B. in einem weiteren Fall von mutmaßlichem Betrug. Einem Rentner aus Rostock und dessen früherem Geschäftspartner soll er ein Bestattungsunternehmen abgekauft, aber von dem geforderten Kaufpreis von 420.000 Euro nicht alles bezahlt haben. Zudem soll auch noch seine erwachsene Tochter ohne das Wissen der Rentner als Geschäftsführerin für die Firma eingesetzt worden sein.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 06.08.2024 | 09:00 Uhr

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