Rostock: Urteil im "Trauerschwindler"-Prozess ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den als "Trauerschwindler" bekannt gewordenen ehemaligen Bestatter aus dem Raum Rostock ist rechtskräftig. Das hat das Landgericht in Rostock NDR1 Radio MV bestätigt.
Der 50-Jährige hatte im Berufungsverfahren vor dem Landgericht unter anderem gestanden, drei Frauen um insgesamt mehr als 200.000 Euro betrogen zu haben. In zwei Fällen soll er dabei auch die emotionale Notlage der Frauen nach Trauerfällen ausgenutzt haben.
"Trauerschwindler" muss ins Gefängnis
Enrico B. war am 9. Dezember wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Gegen Zusicherung eines bestimmten Strafrahmens hatte der "Trauerschwindler" ein umfassendes Geständnis abgelegt. Kurz vor Weihnachten legte er jedoch Revision ein. Somit wurde die Rechtskraft des Urteils verzögert, weil das Oberlandesgericht über diese Revision entscheiden musste. Nun hat das Landgericht in Rostock das Urteil als rechtskräftig bestätigt.
Mehr als eine Viertel Million Euro erschlichen
Laut Gericht war der nun Verurteilte bereits seit dem Jahr 2001 überschuldet und hatte aus Sicht der Banken jede Kreditwürdigkeit verloren. Darüber habe er die Geschädigten jedoch im Dunkeln gelassen. Die Summe des durch seine Betrügereien entstandenen Schadens belaufe sich auf 260.000 Euro. Mit 133.000 Euro entfallen mehr als die Hälfte davon auf eine mittlerweile 65 Jahre alte Geschädigte. Ihr wurden vom Gericht entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Angeklagten zugestanden.