Rostock: Gericht spricht Triathlet Schmerzensgeld zu
Das Landgericht Rostock hat einem Triathleten einen Schmerzensgeldanspruch zugesprochen, weil er als Folge eines von einer Autofahrerin verursachten Verkehrsunfalls nicht an einer Amateurweltmeisterschaft in den USA teilnehmen konnte. In dem Urteil begründete das Gericht dies damit, dass die erst durch eine Qualifikation erreichte Teilnahme wohl ein singuläres Ereignis im Leben des Manns sei. Deshalb sei hier ein Ausgleich angemessen. Zur Höhe des Schmerzensgelds machte das Gericht keine Angaben. Insgesamt wollte der Triathlet 15.000 Euro, darin sollte auch ein Ersatz für sein ursprünglich 10.000 Euro teures Fahrrad mit beinhaltet sein, das bei dem Unfall zerstört wurde.