Rostock: Ex-Pflegeheimbetreiberin zu Haftstrafe verurteilt
Eine frühere Pflegeheimbetreiberin ist wegen Abrechnungsbetrugs in Millionenhöhe zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt worden. Das hat das Landgericht Rostock entschieden.
Darin bezog die Strafkammer eine vierjährige Gefängnisstrafe mit ein, die die 37-Jährige bereits seit Mai dieses Jahres absitzt. Die Frau hatte in Krakow am See im Landkreis Rostock einen Pflegedienst, der zwischen 2013 und 2015 ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben wurde. Dafür sind nach Ansicht des Gerichtes bei Kranken- und Pflegekassen unberechtigt fast 1,3 Millionen Euro abgerechnet worden. Die Angeklagte sei des gewerbsmäßigen Betrugs in 76 Fällen schuldig, sagte Richter Peter Goebels zur Begründung. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Verteidigung forderte einen Freispruch und hat Rechtsmittel angekündigt.
Angeklagte sitzt bereits im Gefängnis
Die Angeklagte hatte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt. In ihrer Einrichtung hatte sie Senioren laut einem früheren Gerichtsurteil unter "menschenverachtenden Bedingungen" untergebracht. Dafür wurde die gebürtige Armenierin wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener bereits rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, die sie aktuell in einem Gefängnis absitzt.