Rostock: Ehemalige Pflegeheimbetreiberin erneut vor Gericht
Vor dem Rostocker Landgericht muss sich eine frühere Pflegeheimbetreiberin aus Krakow am See (Landkreis Rostock) erneut wegen besonders schweren Betrugs verantworten. Die aus Armenien stammende Frau wurde bereits zu vier Jahren Haft verurteilt.
Am Landgericht Rostock hat am Vormittag im dritten Anlauf der Prozess gegen eine ehemalige Pflegeheimbetreiberin begonnen. Der Vorwurf lautet besonders schwerer Betrug in Millionenhöhe zu Lasten von Kranken- und Pflegeversicherungen. Die Angeklagte hatte zwei Auftakttermine kurzfristig wegen Krankheit abgesagt. Daraufhin wurde sie per Haftbefehl festgenommen.
Millionenbetrag abgerechnet
Die heute 37-Jährige soll ihre Einrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben haben. Trotzdem hatte sie dafür Rechnungen an Kranken- und Pflegekassen gestellt. Gut 1,8 Millionen Euro wurden fast vollständig ausgezahlt.
Mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt
Die Angeklagte machte am Donnerstag nur Angaben zu ihrem Geburtstag und Geburtsort. Darüber hinaus wolle ihre Mandantin von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch machen, erklärte Rechtsanwältin Ria Halbritter. Die ersten beiden Auftakttermine am 4. und 16. Mai waren abgesagt worden, weil die Angeklagte sich kurzfristig krank meldete. Daraufhin wurde sie vergangene Woche per Haftbefehl festgenommen und aus der Untersuchungshaft mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.
"Ich dachte, das ist ein Fass ohne Boden"
Eine Sozialrechts- und Pflegeexpertin der AOK Nordost gab als Zeugin Einblicke in Verwaltungsabläufe, Prüfprozesse und geltende Vorgaben für Zulassungen im Pflegebereich. Sie berichtete von zahlreichen Beschwerden wegen materieller, personeller und qualitativer Missstände gegen den damaligen Pflegedienst der Angeklagten. "Ich dachte, das ist ein Fass ohne Boden", sagte sie. Der Richter verhörte auch die vermeintliche Leiterin der Einrichtung. Diese gab an, nie als Leiterin gearbeitet zu haben - sie sei nur als Honorarkraft an Wochenenden tätig gewesen. Hauptberuflich sei sie in einem Sanitätshaus in Güstrow angestellt gewesen.
Haftstrafe wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung
Das Landgericht Rostock hatte die Armenierin im Juni 2022 bereits zu vier Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig. Senioren waren dem Landgericht zufolge in den 2016 geschlossenen Einrichtungen aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht.