Razzia gegen rechtsextreme "Artgemeinschaft": Durchsuchungen in MV
Nach dem Verbot der rechtsextremen "Artgemeinschaft" lief in mehreren Bundesländern eine Razzia. In der Gemeinde Lütow auf Usedom durchsuchte die Polizei Wohnungen von Mitgliedern des rassistisch-völkischen Vereins.
In insgesamt zwölf Bundesländern sind die Ermittler gegen die "Artgemeinschaft" vorgegangen. Bei 39 Mitgliedern des rassistisch-völkischen Vereins wurden Wohnungen durchsucht, die Beamten beschlagnahmten das Vereinsvermögen und sicherten Beweise. Laut Bundesinnenministerium richtet sich die rechtsextreme Gruppe "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" und "gegen die verfassungsmäßige Ordnung". Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Vereinigung verboten.
Faeser: "Organisation klar verfassungsfeindlich"
Das Verbot begründete Faeser damit, dass die "Artgemeinschaft" versucht habe, "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen". Ihr Ziel sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der NS-Zeit stamme und nur minimal abgewandelt worden sei.
"Artgemeinschaft" operierte seit 1951
Die "Artgemeinschaft" ist schon seit 1951 aktiv, fast genauso lange auch als Verein. Es ist damit eine der ältesten rechtsextremen Organisationen Deutschlands, erklärte NDR Journalist und Rechtsextremismus-Experte Julian Feldmann bei NDR MV Live. Die Mitglieder und weitere Gleichgesinnte haben sich in den vergangenen Jahren vor allem in Thüringen regelmäßig zu größeren Versammlungen eingefunden. Auch feierten sie vermeintlich germanische Bräuche wie etwa Sonnenwendfeiern. In Mecklenburg-Vorpommern hat die "Artgemeinschaft" auch Verbindungen zu "völkischen Siedlern". Diese Gruppierungen versuchen gezielt, Siedlungen mit Gleichgesinnten aufzubauen, indem sie etwa Höfe in kleinen Ortschaften kaufen und sich dort mit Menschen mit ähnlichen rechtsextremen Weltanschauungen niederlassen.
Ein Jahr Vorbereitungen für Schlag gegen Verein
Das Vereinsverbot wurde den Angaben nach seit mehr als einem Jahr vorbereitet. Maßgeblich gewesen seien dabei insbesondere Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz. Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der „Artgemeinschaft“ betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und der Verein "Familienwerk". Diese dienten unter anderem dazu, bestimmte Mitglieder zu fördern oder Treffen außerhalb der größeren Versammlungen des Vereins zu organisieren. Im Rahmen des Verbots werden unter anderem das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und auch kommerzielle Projekte eingefroren. Ob die rechtsextreme Szene in Deutschland dadurch nachhaltig geschwächt wird, bleibt abzuwarten.
Verbot der "Hammerskins"
Erst in der vergangenen Woche wurde die Neonazigruppe "Hammerskins" verboten. Zuvor hatte es ebenfalls eine groß angelegte bundesweite Razzia gegeben. In Mecklenburg-Vorpommern waren 135 Beamte im Einsatz. Dabei wurden in Zempin auf Usedom, in Salchow bei Anklam und in Jamel im Kreis Nordwestmecklenburg Objekte durchsucht und Waffen beschlagnahmt.