Stand: 22.10.2015 17:10 Uhr

Rechtsextremes Forum: Haftstrafe für Betreiber

Akten auf einem Richtertisch © DPA-Bildfunk Foto: Bernd Wüstneck
Seit November 2014 wurde im Landgericht Rostock gegen vier Betreiber der früheren rechtsextremistischen Internetplattform Thiazi-Forum prozessiert.

Ein 34-jähriger Mann aus Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist vom Landgericht Rostock wegen Volksverhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Verurteilte war der Betreiber der rechtsextremistischen Internetplattform Thiazi-Forum. Die Seite wurde 2012 geschlossen. Die aus Hessen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg stammenden Mitangeklagten waren bereits im Juni zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Einflussreiche Plattform

Der Barther hatte von 2007 bis 2012 mit zehn weiteren Personen das Thiazi-Forum betrieben. Dort waren rund 30.000 Benutzer organisiert. Rund 1,5 Millionen Beitrage waren abrufbar. Nach Angaben des Gerichtes ging es in dem Forum hauptsächlich darum, verbotene rechtsextremistische Musik zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters wurde in den Liedtexten zu Hass und Gewalt gegen Juden, Punks und Minderheiten aufgerufen. Die Server waren in den USA, so sollten deutsche Strafgesetze, insbesondere der Volksverhetzungsparagraf, umgangen werden.

Holocaust geleugnet

Der Beschuldigte habe außerdem in eigenen Beiträgen auf perfide Weise den Holocaust geleugnet. Die Plattform richtete sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene. Durch dort geschaltete Werbung hatte sich der Verurteilte seinen Lebensunterhalt verdient, so das Gericht. Finanziert worden sei die "germanische Weltnetzgemeinschaft", wie sich das Forum selbst bezeichnet habe, vor allem durch Spenden von Nutzern. Der Mann sei als der Hauptverantwortliche des Internetforums zu betrachten.

Der Prozess hatte vor rund einem Jahr begonnen. Die Anklageschrift umfasste 342 Seiten. Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd wertete sie, dass der Mann teilweise geständig gewesen sei und mit den Ermittlern kooperiert habe, etwa durch die Herausgabe von Passwörtern.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 22.10.2015 | 21:00 Uhr

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