Prozess gegen Greifswalder Polizei wegen "Wegtrage-Gebühr"
Vor dem Verwaltungsgericht Greifswald hat eine Verhandlung gegen die Greifswalder Polizei begonnen. Nach einer Demonstration gegen einen AfD-Parteitag im Mai 2021 verlangten Beamte eine "Wegtrage-Gebühr" von Demonstrierenden. Nun klagen die Betroffenen.
Vor dem Verwaltungsgericht Greifswald hat am Montag die Hauptverhandlung wegen einer "Wegtrage-Gebühr" begonnen. Diese hatten Polizisten im Mai 2021 Demonstrierenden gegen einen AfD-Parteitag in Kemnitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zusätzlich zu einem Bußgeld verhängt. Bis zu 110 Euro für eine Strecke von weniger als 50 Meter sollen die Demonstranten zahlen.
Klagende sehen ihre Versammlungsfreiheit angegriffen
Dagegen wehren sie sich, weil es nicht von der finanziellen Situation einer Person abhängen dürfe, ob sie eine Demonstration besucht, so eine Klägerin. "Gerade in der derzeitigen politischen Situation ist es wichtig, dass Menschen für eine weltoffene und vielfältige Gesellschaft auf die Straße gehen", unterstrich die Gruppe der Klagenden. Sie haben nicht nur gegen die "Wegtrage-Gebühr" geklagt, sondern auch gegen den Bußgeldbescheid - jeweils 150 Euro - wurde Einspruch eingelegt. Diese Vorwürfe konnten nicht aufrechterhalten werden und die Bußgeldverfahren wurden alle eingestellt. Nun hoffen die Klägerinnen und Kläger, auch die zweite Gebühr vor Gericht zu Fall zu bringen und ihre Einforderung als rechtswidrig festzustellen. Auch hier droht der Greifswalder Polizei eine Rückzahlung in vierstelliger Höhe.