Prerow: Dünen-Fläche von Regenbogen AG an Eigentümer übergeben

Stand: 14.03.2025 17:07 Uhr

Seit gut zwei Jahren wird vor Gericht über den Dünen-Campingplatz, das Regenbogencamp in Prerow, gestritten. Nun musste die Regenbogen AG die Dünen-Fläche räumen und an den Eigentümer - die Stiftung Umwelt und Natur - übergeben.

Beide Seiten trafen sich am Freitag mit einem Gerichtsvollzieher auf dem Campingplatz, um Grundstücksverläufe und Infrastruktur zu begutachten. Dabei ging es um eine in den Dünen gelegene Teilfläche, über die das Landgericht Rostock in einem Räumungsurteil im Oktober zugunsten der Stiftung entschieden hatte. Eine "Schlüsselübergabe" sollte heute Klarheit bringen - es blieben allerdings Fragen offen. Der Grenzverlauf ist zum Beispiel weiterhin unklar. Deshalb hat der anwesende Gerichtsvollzieher jetzt festgelegt, dass an den fraglichen Gebäuden vier Wochen lang nichts verändert werden darf.

Ziel: Eine friedliche Koexistenz

Die Stiftung als Eigentümer hält an ihrem Ziel fest: "Mit der Regenbogen AG eine friedliche Koexistenz zu regeln", so Björn Schwake von der Stiftung Umwelt und Natur. Denn für den Campingplatz gibt es bereits einen neuen Betreiber. Alles, was Strom, Wasser, Abwasser und Zufahrtsrechte betrifft, will man mit der Regenbogen AG deshalb absprechen, um den Teil des Campingplatzes unter dem neuen Pächter reibungslos weiter betreiben zu können. Gegebenenfalls sollen auch noch Parkplätze angemietet werden, um mit dem Betrieb in diesem Jahr auch wieder beginnen zu können.

Borns Bürgermeister, Gerd Scharmberg (FDP), hat jedoch Zweifel, dass das mit der Koexistenz wirklich funktionieren kann: "Ja, ich hab hier gehört von dem Geschäftsführer der Stiftung, dass er sich hier einen Parallelbetrieb vorstellt. Also zwei Betriebe, die hier nebeneinander laufen. Er hat hier auch ein paar Dinge erzählt, wie das funktionieren soll, also da kann ich nur eins sagen: Der hat von Tuten und Blasen keine Ahnung." Ob eine Einigung rechtzeitig vor der geplanten Eröffnung zu Ostern gefunden werden kann, ist damit weiter offen.

Urteil für zweites Teilgelände noch offen

Für ein zweites Teilgelände, das dem Land gehört, steht das Urteil nach einer Räumungsklage noch aus. In diesem Fall wird am 1. April am Landgericht Stralsund verhandelt. Vier der Gebäude sind durch die umstrittene Grenzziehung zwischen den zwei Grundstücken nämlich geteilt worden. Wie damit verfahren werde, sei weiter unklar

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Nordmagazin | 14.03.2025 | 19:30 Uhr

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