OP-Streit um Qualität oder Geld? Südstadtklinikum Rostock klagt
Die Frage ist: In welcher Klinik in MV künftig Speiseröhren-OPs durchgeführt werden dürfen? Die Ersatz- und Krankenkassen sehen mehrere Kliniken in der Lage dazu. Rostock sagt: nur bei uns.
Operationen an der Speiseröhre gelten als sehr komplex. Daher dürfen sie nicht an jeder beliebigen Klinik vorgenommen werden. Sondern nur an Krankenhäusern, die Erfahrung mit solchen Operationen haben, so will es das Gesetz. Diese Erfahrung soll über Mindestmengen sichergestellt werden. Dafür erstellen die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr sogenannte Transparenzlisten, in denen die Mindestmengen für insgesamt sieben verschiedene, aber komplexe und planbare Eingriffe geregelt sind. Doch wegen dieser Liste hat das Klinikum Südstadt Rostock nun Klage gegen die Landesverbände eingereicht, wie eine Sprecherin des Gerichts dem NDR MV auf Nachfrage bestätigte.
Vier Kliniken dürfen OPs anbieten
Die Mindestmengen-Transparenzliste 2023 erlaubt es insgesamt vier Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern, diese Speiseröhren-Operationen durchzuführen. Neben den beiden Universitätskliniken in Rostock und Greifswald sind das die Heliosklinik in Schwerin sowie das kommunale Klinikum Südstadt Rostock.
Nur ein Haus erreicht Mindestmengen
Für Eingriffe an der Speiseröhre liegt die Mindestmenge bei 26. So viele Operationen müssen Kliniken, die weiter derartige Eingriffe vornehmen wollen, innerhalb des Vorjahres nachweisen. Mit genau 26 hatte das zuletzt nur das Klinikum Südstadt Rostock geschafft. Die Uniklinik Rostock kam laut Transparenzliste auf 23 Eingriffe, Helios in Schwerin auf 16 und die Unimedizin Greifswald auf 15 dieser OPs. Das Südstadtklinikum kann die Entscheidung der Ersatz- und Krankenkassen nicht verstehen, dass dennoch alle vier Häuser Operationen an der Speiseröhre abrechnen dürfen und sieht "die Mindestmengenvorgaben (…) nicht nachvollziehbar umgesetzt".
Kliniken erwarten rechnerisch mehr Patienten
Die bisherige Grundlage für die Abrechnung der Eingriffe sind die zu erwartenden Operationen. Die Unimedizin Greifswald geht davon aus, dass sie auch Patienten behandelt, die eigentlich aus dem Raum Neubrandenburg kommen und damit die erforderliche Mindestmenge erreicht. Das dortige Klinikum darf seit diesem Jahr keine Speiseröhren-OPs mehr durchführen, weil die Fallzahlen zu niedrig waren.
Verband weist Vorwürfe zurück
Der Verband der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern weist die Vorwürfe des Rostocker Klinikum-Chefs deutlich zurück. Man habe "im hier vorliegenden Fall in der gewohnt gewissenhaften und verantwortungsvollen Art und Weise die Prognosen der betroffenen Krankenhäuser geprüft", heißt es auf Anfrage. Alle Kliniken hätten die "erforderlichen Zahlen und Argumente erbracht, die eine positive Prognose begründen". Hinter der Klage sehe der Verband vielmehr ein finanzielles Eigeninteresse sowie eine Maximierung der eigenen Fallzahlen mit dem Ziel einer Monopolstellung.
Südstadtklinik bereits einmal gescheitert
Für die neue Klage hat das Klinikum Südstadt Rostock, das zu einhundert Prozent der Hansestadt Rostock gehört, eine Dresdner Anwaltskanzlei engagiert. Diese hatte die Klinik bereits bei einem Eilantrag gegen die aktuelle Mindestmengen-Transparenzliste vertreten. Im Januar hatte das Sozialgericht Schwerin den Rostocker Vorstoß allerdings abgelehnt. Begründung damals: "Eine gegenüber Konkurrenten Drittschutz vermittelnde Rechtsnorm liege hier nicht vor." Heißt vereinfacht: Die Mindestmengenregelung ist dazu da, den Patienten zu schützen - nicht aber eine Klinik vor der Konkurrenz.