Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag: "W", "M" und "X" sind auf einem Banner der Initiative "Dritte Option" zu sehen. (Themenbild) © dpa-Bildfunk Foto: Peter Steffen/dpa
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Neues Gesetz: Rund 300 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags

Stand: 27.10.2024 09:38 Uhr

Ab dem 1. November können sich die Einträge des Geschlechts und Vornamens im Pass ohne große Hürden behördlich ändern lassen. In Mecklenburg-Vorpommern liegen schon rund 300 Anträge vor.

Vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November liegen laut Deutscher Presseagentur in den Standesämtern der sechs größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns rund 300 Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrags vor. Das Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Anders als bislang sind dabei keine Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse mehr nötig.

Frist von drei Monaten zwischen Anmeldung und Erklärung

Die Erleichterungen betreffen vor allem Menschen, die sich als transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nicht-binär definieren. Das heißt, dass sie sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren, seit Geburt keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale haben oder sich gar keinem biologischen Geschlecht zuordnen. Bereits seit dem 1. August konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Eintrags im Pass bei den Standesämtern anmelden. Neben der Änderung von männlich auf weiblich beziehungsweise umgekehrt oder hin zu divers ist auch die Streichung möglich. Für die eigentliche Erklärung der Änderung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Das geht frühestens drei Monate nach der Anmeldung, also jetzt erstmalig am 1. November.

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Die meisten Anträge gibt es in Rostock

In Rostock, der größten Stadt des Landes, haben bislang mehr als 130 Menschen eine entsprechende Anmeldung abgegeben. Auch Anträge von Minderjährigen lägen vor. In der Landeshauptstadt Schwerin lagen bis Mitte Oktober 40 Anmeldungen vor. Die meisten Anträge, nämlich 18, zielen auf eine Änderung von männlich zu weiblich. In Neubrandenburg lagen zuletzt 26 Anmeldungen vor, in Greifswald waren es rund 50, in Stralsund 20 und in Wismar 21.

Neues Gesetz löst Regelung von 1980 ab

Zuvor regelte das sogenannte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 die Möglichkeit für die Änderung von Geschlechtseinträgen. Es stand lange in der Kritik, weil das Geschlecht erst nach psychologischen Gutachten und gerichtlichen Entscheidungen offiziell geändert werden durfte - ein für viele einschüchterndes, langwieriges und kostspieliges Verfahren, das ab November der Vergangenheit angehört.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 27.10.2024 | 12:00 Uhr

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Sozialpolitik

Psychologie

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