Neue Grundsteuer: 98 Prozent der Erklärungen in MV eingereicht
Knapp zehn Monate nach Ablauf der Frist zur Abgabe der neuen Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts haben rund 98% der Grundstücks- und Immobilienbesitzer im Land ihre Papiere eingereicht.
Fast 693.000 Erklärungen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte liegen derzeit auf den Schreibtischen des Finanzamtes in Mecklenburg-Vorpommern, so das Finanzministerium auf Anfrage des NDR. Damit hätten 98 Prozent der Grundstücks- und Immobilienbesitzer ihre Papiere eingereicht. Am Stichtag Ende Januar hätten nur rund 74 Prozent der Erklärungen vorgelegen. Daher wurden bereits im März Erinnerungsschreiben verschickt.
Neue Grundsteuer in Deutschland
Die Grundsteuer wurde in Deutschland lange auf der Basis von jahrzehntealten Einheitswerten berechnet. Diese stammten im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten aus dem Jahr 1995. Seither haben sich die tatsächlichen Grundstückswerte jedoch sehr unterschiedlich entwickelt. Weil deswegen die für Grundstücke errechnete Steuer in vielen Fällen nicht mehr den realen Grundstückswerten entsprach, hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Dies hatte zur Folge, dass seitdem alle Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden müssen. Dafür müssen alle Besitzer entsprechende Erklärungen bei den zuständigen Ämtern abgeben. Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Säumniszuschläge für Nachzügler
Wer bis heute keine Erklärung abgegeben hat, muss mit Säumniszuschlägen und einer Schätzung seiner Immobilien und Grundstücke rechnen. Auch Strafgelder könnten dem Finanzministerium zufolge verhängt werden. Welche Maßnahmen gegen säumige Eigentümer ergriffen werden, entscheidet jedes Finanzamt vor Ort im Einzelfall. Von den 693.000 bisher eingegangenen Erklärungen hat das Finanzamt bereits rund 480.000 bearbeitet - also rund 69 Prozent.
Klagen gegen Grundsteuerreform
In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Finanzministerium bislang 15 Prozent derer, die ihren Grundsteuerbescheid bekommen haben, rechtlich Einspruch dagegen eingelegt. Urteile dazu werden frühestens im kommenden Jahr erwartet.