Nach Tod eines Hertha-Fans: Urteil gegen Rostocker rechtskräftig
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig (BGH) hat das Urteil gegen einen Rostocker bestätigt. Der 25-Jährige muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verbüßen.
Der Bundesgerichtshof in Leipzig (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe. Das teilte das Gericht am Montag mit. Im März hatte das Landgericht Berlin den damals 25-Jährigen Rostocker wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Zudem muss er 10.000 Euro an die Hinterbliebenen des Opfers zahlen.
Tat geht auf Relegationsspiel zurück
Der Angeklagte hatte vor dem Landgericht zugegeben, einen 55-Jährigen am 19. Mai 2022 nach dem Fußball-Relegationsspiel zwischen Hertha BSC und dem Hamburger SV im Berliner Olympiastadion mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Bei Prozessbeginn hatte der Rostocker damals sein Bedauern über den Vorfall bekundet. Eine Zeugenaussage belastete ihn allerdings schwer. Der Berliner Familienvater war laut Ermittlungen ungebremst zu Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufgeschlagen. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb einen Monat später in einem Krankenhaus.