Akten der Staatsanwaltschaft © dpa Foto: Jens Büttner
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AUDIO: Anklage nach Baumfällarbeiten: 17-Jähriger fast getötet (1 Min)

Nach Arbeitsunfall bei Baumfällarbeiten: Zwei Männer angeklagt

Stand: 20.12.2024 14:31 Uhr

Ein damals 17-Jähriger wurde bei Fällarbeiten im Oktober 2023 von einem Baum getroffen und lebensbedrohlich verletzt. Nun sind der Mann, der den Baum fällte, und sein Vorgesetzter wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Nach einem schweren Arbeitsunfall im Oktober 2023 sind zwei Männer angeklagt. Damals war in Süderholz bei Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) ein 17-Jähriger bei Fällarbeiten von einem Baum getroffen und lebensbedrohlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern fahrlässige Körperverletzung vor.

Baum fiel in die falsche Richtung

Am Tag des Vorfalls hatten vier Forstarbeiter, darunter der Auszubildende, in den Abendstunden in Süderholz bei Grimmen Bäume gefällt. Zum Schutz der dort beheimateten Fledermäuse mussten die Arbeiten im Dunkeln ausgeführt werden. Der damals 17-Jährige war mit der Sicherung eines Baumes beauftragt, den einer der Angeklagten Ermittlungen zufolge gefällt hat.

17-Jähriger wurde notoperiert

Der Baum fiel jedoch nicht in die geplante Richtung, sondern traf den Jugendlichen. Der Auszubildende erlitt dabei so schwere innere Verletzungen, dass er mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Greifswald geflogen und dort notoperiert werden musste. Über mehrere Tage lag er auf der Intensivstation. Ob er überleben würde, wussten die Ärzte lange nicht.

Folgeschäden nicht ausgeschlossen

Neben vielen Knochenbrüche wurde die Lunge des Jugendlichen schwer verletzt. Es ist davon auszugehen, dass er sehr lange Reha-Maßnahmen benötigt. Wie Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg mitteilte, können Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden.

Verstoß gegen Jugendschutzgesetz

Nun hat die Staatsanwaltschaft den 45-jährigen Mann angeklagt, der den Baum gefällt hat. Er soll einen technischen Fehler gemacht haben. Mitangeklagt ist ein Vorgesetzter der Forstarbeiter. Er hätte nach dem Jugendschutzgesetz den 17-Jährigen nicht für diese Arbeiten im Dunkeln einsetzen dürfen, heißt es in der Anklage.

Gerichtsprozess beginnt 2025

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hatte nach dem Unfall ein Gutachten zur Arbeitssicherheit erstellt. Bei einer Verurteilung droht den Männern eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Verhandlung beginnt im kommenden Jahr am Amtsgericht Stralsund.

Weitere Informationen
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 20.12.2024 | 11:00 Uhr

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