Mord an Behinderter aus Pasewalk: Haftstrafen für zwei Heimbewohner
Das Landgericht Neubrandenburg sah es als erwiesen an, dass zwei Bewohner einer Behinderteneinrichtung ihr Opfer im Dezember zu einer Kleingartenanlage in Pasewalk lockten und es dort mit 71 Messerstichen töteten.
Der Fall sorgte weit über die Grenzen von Mecklenburg-Vorpommern für Aufsehen: Zwei junge Bewohner einer Behinderteneinrichtung in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) töteten im Dezember eine Mitbewohnerin. Am Donnerstag wurden die Angeklagten nun zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die beiden Deutschen wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil ein psychiatrisches Gutachten Entwicklungsdefizite attestierte. Die 19-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten, der junge Mann eine Strafe von acht Jahren und drei Monaten.
Nach den Messerstichen gewürgt
Das Landgericht Neubrandenburg sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die beiden ihr 18-jähriges deutsches Opfer am 6. Dezember zu einer Kleingartenanlage am Friedhof in Pasewalk lockten, der jungen Frau dort einen Stein auf den Hinterkopf schlugen und ihr dann 71 Messerstiche in den Brustkorb zufügten. Als die beiden Angreifer merkten, dass ihr Opfer noch atmete, haben sie es dem Gericht zufolge gewürgt. Die Richterin erklärte, es sei unklar geblieben, warum sie die Frau getötet haben. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.