Mann aus Röbel wegen sexuellen Missbrauchs zur Haftstrafe verurteilt
Am Landgericht Neubrandenburg ist das Urteil gegen einen 63-jährigen Mann gesprochen worden. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Weil er einen Jungen mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen hat, muss ein Mann aus Röbel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Neubrandenburg sah es als erwiesen an, dass der 63-jährige Deutsche in den vergangenen anderthalb Jahren mehrfach sexuelle Handlungen an dem elfjährigen Jungen vorgenommen hat.
Nicht alle Taten rechtssicher nachgewiesen
Bei der Verhandlung haben sich jedoch nur ein Teil der insgesamt 18 Vorwürfe rechtssicher beweisen lassen - unter anderem der Tatbestand der Freiheitsberaubung. Der Mann hatte den Jungen in der Wohnung eingesperrt und nicht hinaus gelassen. Bewiesen wurde auch zweimaliger sexueller Missbrauch sowie sexuelle Nötigung. Der Junge wurde zudem geschlagen und körperlich misshandelt. Eigentlich sollte der 63-Jährige im Einverständnis mit der Mutter auf den Junge aufpassen.
Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg ist noch nicht rechtskräftig.