Mähdrescher-Unfall: Amtsgericht stellt Verfahren gegen Landwirt ein
Der dramatische Mähdrescher-Unfall in Hohen Luckow im August 2023 bleibt strafrechtlich ohne Konsequenzen. Das Amtsgericht Rostock hat das Verfahren gegen einen 26-jährigen Landwirt eingestellt.
Nach dem dramatischen Mähdrescher-Unfall in Hohen Luckow (Landkreis Rostock) ist das Verfahren gegen einen 26-jährigen deutschen Landwirt am Mittwoch vom Amtsgericht Rostock eingestellt worden. Laut Gericht gibt es keinen Grund für eine Strafverfolgung. Es handele sich um einen tragischen Unfall, nach dem nun der Rechtsfrieden wieder hergestellt sei, so auch der Staatsanwalt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Bei dem Unfall war ein Kollege des Landwirts in die laufenden Förderschnecken des Mähdreschers geraten. Noch vor Ort mussten ihm beide Beine amputiert werden.
Gemeinsame Entscheidung
Das inzwischen ebenfalls 26 Jahre alte Unfallopfer wollte im August vorigen Jahres die Verstopfung im Kornspeicher eines Mähdreschers mit einer Schaufel beheben und war hineingerutscht. Laut der eingangs vom Staatsanwalt vorgelesenen Anklage geschah dies auf Weisung des Beschuldigten, der die Gefahr missachtet habe. Nach Angaben beider Landwirte erfolgte die Entscheidung, in den Kornspeicher zu steigen, allerdings gemeinsam. Das Unfallopfer war sich demnach der Gefahr durch die sich drehenden Förderschnecken nicht bewusst. Um die Verstopfung zu lösen, war es seiner Ansicht nach notwendig, dass die Förderschnecken nicht stillstehen. Der Angeklagte wurde seiner Aussage zufolge nur durch einen Anruf davon abgehalten, auch in den Kornspeicher zu steigen, wie er es eigentlich vorgehabt hatte.
Kollegen nicht angezeigt
Das Unfallopfer hatte keinen Strafantrag gegen den angeklagten Kollegen gestellt. Ihr Verhältnis sei weiterhin "gut" und habe sich durch den Unfall nicht verändert. Er wolle nicht, dass es im Nachhinein noch negative Konsequenzen für jemanden gebe. Ein langwieriger Rettungseinsatz auf dem Feld unter widrigsten Bedingungen rettete dem Landwirt das Leben. Zur Verhandlung kam er mit Prothesen und in einem Rollstuhl. Er ist weiterhin im gleichen Landwirtschaftsbetrieb angestellt wie der ursprünglich Angeklagte und arbeitet seiner Aussage nach hauptsächlich im Büro.
Anklage nur wegen des öffentlichen Interesses
Nachdem es sowohl den Angeklagten als auch den Geschädigten angehört hatte, entschied das Gericht nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass sie allein wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Fall gegen den Landwirt ermittelt habe.
Sicherheitsmechanismus ausgesetzt
Am Unfallort ging die Polizei davon aus, dass der automatische Sicherheitsmechanismus des Mähdreschers ausgesetzt hatte. Normalerweise geht die Maschine aus, wenn sich niemand auf dem Fahrersitz befindet. Die Beamten vermuteten jedoch, dass sich eine Erntehelferin noch auf dem Sitz befand und deshalb die Maschine lief. Diese Frage war für den Ausgang des Prozesses nicht mehr wichtig.