LNG-Terminal: Gericht verbietet Behauptungen über Deutsche ReGas
Im Streit um das geplante LNG-Terminal auf Rügen hat die potenzielle Betreiberfirma, die Deutsche ReGas, vor Gericht einen Erfolg gegen den Anwalt der Gemeinde Binz errungen.
Das Landgericht München hat dem Anwalt der Gemeinde Binz auf Rügen vorerst mehrere Behauptungen über die Deutsche ReGas verboten, die in Lubmin ein LNG-Terminal betreibt und in Mukran auf Rügen eine solche Anlage betreiben will. Demnach darf Anwalt Reiner Geulen nicht mehr verbreiten, dass ReGas-Gründer Ingo Wagner Geld aus einem Fonds auf den Cayman Inseln für die Terminals genutzt hat oder nutzen will. Einstweilig darf Geulen zudem nicht behaupten, die Investoren der Deutschen ReGas seien in der Energiebranche bislang nicht in Erscheinung getreten oder der Firma unterstellen, am Geschäftssitz eines mit der ReGas verbundenen Unternehmens finde kein Geschäftsbetrieb statt. Falls sich Geulen nicht daran hält, droht ihm ein Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft. Diese sogenannte einstweilige Verfügung ist laut Gericht allerdings noch nicht rechtskräftig. Stephan Knabe, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen ReGas, reagierte erfreut auf die Gerichtsentscheidung: "Endlich wird dieser lediglich auf Rufschädigung abzielenden Lügen- und Desinformationskampagne Einhalt geboten."
Binz' Anwalt sieht sich dennoch bestätigt
Geulen hatte die vom Gericht beanstandeten Behauptungen im Juli in einer Pressemitteilung aufgestellt, in deren Überschrift er die Formulierung „intransparenter Finanzierungshintergrund“ nutzte. Diese Formulierung sei vom Gericht nicht verboten worden, so Geulen. Er wiederholte seine Auffassung, "dass die Deutsche Regas nicht die für den Betrieb einer gefährlichen Störfallanlage gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweist". Auch Karsten Schneider, der Bürgermeister von Binz, wertete das Urteil als "Schlappe für die Deutsche ReGas und auch für die Politik". Die Bundesregierung wolle das LNG-Terminal auf Rügen offenbar von einem "Unternehmen mit intransparenten Finanzierungshintergrund betreiben lassen".
Staatsanwalt Rostock will nicht gegen ReGas ermitteln
Die Gemeinde Binz hatte gegen die Deutsche ReGas auch eine Anzeige wegen Geldwäsche eingereicht. Dazu teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Rostock am Donnerstag mit, dass keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die ReGas eingeleitet werden. Der Anzeige seien keine Anhaltspunkte zu entnehmen, die den Vorwurf der Geldwäsche stützen. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann die Gemeinde Binz Beschwerde einlegen. ReGas-Chef Knabe wertete auch diese Entscheidung als Erfolg.
Wirtschaftsministerium will ReGas-Finanzen prüfen
Das Bundeswirtschaftsministerium will derweil die Finanzen der Deutschen ReGas prüfen. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsstaatssekretärs Philipp Nimmermann auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bundestagsfraktion hervor. Nimmermann schrieb, dass man die Eignung und Zuverlässigkeit des möglichen Vertragspartners verifizieren werde. Im rechtlich möglichen und gebotenen Umfang gehöre dazu auch die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Herkunft der Finanzmittel, heißt es in dem Schreiben.