Klage eingereicht: Deutsche ReGas geht gegen Binzer Anwalt vor
Der Streit zwischen dem Ostseebad Binz und der Deutschen ReGas um das LNG-Terminal in Mukran geht in die nächste Runde. Die LNG-Betreiberfirma hat eine Unterlassungsklage eingereicht. Zuvor hatte der Anwalt der Gemeinde den Geschäftsführer der Deutschen ReGas wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldwäsche angezeigt.
Die Pressemitteilung, die Rechtsanwalt Reiner Geulen am 21. Juli veröffentlichen ließ, hat große Wellen geschlagen. Deutschlandweit haben Medien den Inhalt in ihrer Berichterstattung aufgegriffen. Und jetzt befassen sich Richter mit dem Schreiben.
Der Jurist der Gemeinde Binz hatte der Deutschen ReGas in der Mitteilung einen "intransparenten Finanzierungshintergrund" vorgeworfen. Konkret zeichnete Geulen einen Zusammenhang zwischen dem Geschäftsführer der Deutschen ReGas, Ingo Wagner, dessen Unternehmen in Deutschland und einem Fonds auf den Cayman Islands. Außerdem kündigte Geulen an, die Ergebnisse seiner Überprüfungen einer Spezialeinheit des Zolls zur Verfügung zu stellen. Zudem reichte Geulen Strafanzeige wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldwäsche ein. Die Deutsche ReGas wehrt sich seitdem gegen die Vorwürfe. Ihr Aufsichtsratschef, Stephan Knabe, nennt sie "haltlos". Nun geht die LNG-Betreiberfirma juristisch gegen Anwalt Geulen und seine Pressemitteilung vor – mit einer Unterlassungsklage.
Deutsche ReGas will mit Unterlassungsklage gegen Vorwürfe vorgehen
Damit versucht die Deutsche ReGas gerichtlich zu verbieten, dass Geulen gewisse Aussagen aus diesem Schreiben weiterhin verbreitet. Konkret streitet die Deutsche ReGas erstens ab, dass sie Finanzquellen auf den Cayman Islands habe. Zweitens, dass die Investoren des Unternehmens mangelnde Erfahrung in der Energie-Branche hätten. Und drittens, dass eine bestimmte Geschäftsadresse in Baden-Württemberg lediglich eine Briefkastenfirma sei. All diese Behauptungen sind laut Aufsichtsratschef Knabe unwahr. Er sagte dem NDR, er sorge sich angesichts dieser Vorwürfe "um die Reputation des Unternehmens".
Anwalt der Gemeinde Binz hatte Forderungen von ReGas zurückgewiesen
Auf NDR Anfrage ließ Anwalt Geulen mitteilen, er habe etwa zum Finanzierungshintergrund der Deutschen ReGas zwei Monate lang recherchiert. Weiter schreibt er: "Forderungen der Deutschen ReGas, einzelne Informationen meiner Pressemitteilung nicht mehr zu veröffentlichen, habe ich zurückgewiesen." Geulen hatte bereits kurz nach Veröffentlichung seiner Mitteilung vor gut drei Wochen deutlich gemacht, seiner Auffassung nach seien seine Recherchen ein Beleg dafür, dass die Deutsche ReGas kein zuverlässiger Betreiber für das Terminal sei. Er forderte die Politik deshalb auf, Abstand von dem Unternehmen zu nehmen. Das käme defacto einem zwischenzeitlichen Stopp der Terminalpläne gleich.
Pressekammer in Bayern befasst sich mit juristischer Auseinandersetzung
Die mündliche Verhandlung zu der von der Deutschen ReGas eingereichten Unterlassungsklage wird am 17. August vor der Pressekammer des Landgerichts in München stattfinden. Beide Seiten zeigten sich im Vorfeld des Termins optimistisch. Laut eines Gerichtssprechers wird das Urteil in der darauffolgenden Woche verkündet.