Kranunfall im Rostocker Hafen: Landgericht weist Millionen-Klage ab
Das Rostocker Landgericht hat im Verfahren um den Verladeunfall mit zwei Hafenmobilkränen die Klage der Versicherung auf Schadensersatz abgewiesen.
Im Fall der zwei Kräne, die vor mehr als drei Jahren beim Verladen auf ein Transportschiff im Rostocker Hafen ins Wasser gestürzt waren, ist am Rostocker Landgericht das Urteil gesprochen worden. Die Klage wurde abgewiesen. Auf Grundlage der Verträge zwischen den Parteien könne die Verladefirma nicht finanziell verantwortlich gemacht werden, hieß es vom Gericht. Es habe keine allgemeine Überwachungspflicht für den gesamten Verladeprozess bestanden.
Schadenersatz in Millionenhöhe
Die Versicherung des Kranbauers Liebherr hatte gegen den Umschlagsunternehmer Kapack geklagt, der an der Verladung der Kräne beteiligt war. Die Versicherung forderte etwa 7,5 Millionen Euro Schadenersatz. Da eine Güteverhandlung gescheitert war, entschied nun das Landgericht.
Spektakulärer Unfall
Die beiden jeweils mehr als 400 Tonnen schweren, nagelneuen Kräne des Typs LHM 550 waren Anfang 2020 in das Rostocker Hafenbecken gefallen. Der Unfall ereignete sich beim Verladen der Kräne auf das unter niederländischer Flagge fahrende Schwergutschiff "Jumbo Vision". Die Kräne rutschten vom Schiff ins Wasser. Zwei Arbeiter wurden leicht verletzt und der Sachschaden ging in die Millionen. Die Kräne selbst hatten einen Wert von 6,8 Millionen Euro und sollten von einer Reederei zu einem Kunden nach Nigeria verschifft werden.