Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschusspistole und dem Magazin. © dpa Foto: Oliver Killig
Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschusspistole und dem Magazin. © dpa Foto: Oliver Killig
Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschusspistole und dem Magazin. © dpa Foto: Oliver Killig
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Kleiner Waffenschein: Anträge in MV nehmen stark zu

Stand: 06.04.2025 08:33 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Kleinen Waffenscheine auf 15.000 gestiegen. Die Polizei zeigt sich besorgt und warnt vor dem wachsenden Misstrauen der Bürger in den staatlichen Schutz.

Wegen der weiteren Zunahme von Kleinen Waffenscheinen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) besorgt. Sie frage sich, ob die Zunahme Ausdruck eines Gefühls der Menschen sei, nicht mehr ausreichend durch den Staat geschützt zu werden, sagte der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. 

"In der derzeitigen sicherheitspolitischen Lage braucht die Polizei vieles, was sie aber nicht braucht, ist die Bewaffnung der Bevölkerung", betonte Schumacher. Es sei die Aufgabe des Staates, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Er forderte, dass die Polizei im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern wieder wahrnehmbarer werden müsse.

Deutliche Zunahme im vergangenen Jahr

Der Kleine Waffenschein berechtigt laut Bundesverwaltungsamt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss‐, Reizstoff‐ und Signalwaffen. Ende 2024 lag diese Zahl im Nordosten nach Angaben des Bundesamtes bei rund 15.000 - etwa 850 mehr als noch Ende 2023. 2018 waren es noch 9.600 Menschen. Demnach wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers überprüft.

Anträge größtenteils genehmigt

Einige Anträge auf diesen Waffenschein werden versagt. Laut Landkreis Vorpommern-Greifswald können Gründe dafür rechtskräftige Verurteilungen des Antragsstellers sein oder gesundheitliche Bedenken wie eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. In dem Landkreis wurden im vergangenen Jahr demnach 161 Kleine Waffenscheine ausgestellt, in fünf Fällen wurde er versagt oder widerrufen.

Auch in weiteren Kommunen wurde ein Großteil der Anträge erteilt. Im Ludwigslust-Parchim waren es 138 von 142, in der Hansestadt Rostock wurden alle 110 Anträge erteilt, in Schwerin 51 von 56, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 169 von 178. Mehrere Kommunen berichteten von einer Zunahme der Anträge in den vergangenen Jahren. Eine Sprecherin des Innenministeriums teilte auf Anfrage mit, dass im Ministerium keine landesweite Übersicht zur Antragszahl vorliegen würde.

Regelungen zum Kleinen Waffenschein

Der Kleine Waffenschein ist nötig, um Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen auch außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks geladen bei sich tragen zu dürfen. Wer sie ohne Erlaubnis mitnimmt, riskiert eine Anzeige und dass die Waffe eingezogen wird. Für den Kauf solcher Waffen ist er nicht nötig.

Beantragen kann den Kleinen Waffenschein, wer über 18 ist und die nötige "Zuverlässigkeit und persönliche Eignung" mitbringt. Das heißt, die zuständigen Behörden prüfen, ob derjenige vorbestraft ist, einem verbotenen Verein angehört, einen festen Wohnsitz hat oder durch Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit auffällig geworden ist. Eine Begründung, warum man den Waffenschein haben möchte oder ein Training im Umgang mit der Waffe, sind nicht nötig. Für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins fallen Gebühren ab etwa 50 Euro an.

Auch mit dieser Genehmigung dürfen Schreckschusswaffen nicht mit zu Veranstaltungen wie Konzerten oder zum Feiern im Club mitgenommen werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Mittagsschau kompakt | 06.04.2025 | 12:00 Uhr

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