Kind fällt von Seebrücke in Zinnowitz: Klage abgewiesen
Im Prozess um den Sturz eines Kleinkindes von der Seebrücke Zinnowitz, in dessen Folge die Mutter schwer verletzt wurde, hat das Landgericht Stralsund die Klage der Mutter abgewiesen. Sie forderte Schadenersatz, während die Gemeinde Zinnowitz eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht bestritt.
Das Landgericht Stralsund hat am Vormittag die Klage einer Mutter abgewiesen. Die Frau hatte sich bei dem Versuch, ihren Sohn zu retten, schwer verletzt und klagte gegen die Gemeinde Zinnowitz auf Schadenersatz. Sie hatte argumentiert, dass das Geländer der Seebrücke für Kleinkinder nicht sicher genug beschaffen sei. Das Gericht sah die Verantwortung allerdings bei der Aufsichtspflicht der Mutter und betonte, dass die Seebrücke eine touristische Attraktion sei und somit nicht die Anforderungen eines Spielplatzes erfüllen müsse.
Ob das Kind letztlich durch das Geländer gerutscht oder vom Geländer gefallen sei, wurde vom Landgericht nicht mehr bewertet. Für die Richter stünde die Verletzung der Aufsichtspflicht der Mutter fest, daher spiele auch die Position des Kindes keine Rolle mehr.
Tragischer Unglücksfall
Schon beim Prozessauftakt Anfang September am Stralsunder Landgericht sagte Richterin Irina Bonin, dass die Gemeinde Zinnowitz keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Das Gericht bewertete den Vorfall nicht als Unrechtsschaden, sondern als tragischen Unglücksfall. Das Geländer der Seebrücke sei stabil und sicher genug, um einen Menschen zu halten, hieß es.
Kind fällt von Seebrücke - Mutter klagt auf 35.000 Euro
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Juli 2021. Der damals zweijährige Junge fiel von der Seebrücke in die Ostsee. Laut Aussagen der Mutter soll er durch das Geländer gerutscht sein. Sie sprang sofort hinterher, um ihn zu retten, zog sich dabei jedoch schwere Verletzungen zu. Das Kind blieb unverletzt.
Die Frau aus Brandenburg forderte eine Entschädigung in Höhe von 35.000 Euro sowie die Zusage auf weitere finanzielle Unterstützung für ihre Genesung. Sie machte geltend, dass das Geländer der Seebrücke nicht ausreichend gesichert gewesen sei. Die Gemeinde Zinnowitz widersprach dieser Darstellung und gab an, dass die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Zeugen berichteten, dass die Frau den Jungen für ein Urlaubsfoto auf das Geländer gesetzt habe, wodurch er rückwärts ins Wasser stürzte.