Justizministerium prüft Lohnerhöhung für Häftlinge in MV
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) will eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts prüfen, wonach Stundenlöhne unter drei Euro für Gefängnisinsassen in Bayern und Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig gelten.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfahlen Recht gegeben, die gegen zu niedrige Stundenlöhne geklagt hatten. Mit dem Urteil sind Stundenlöhne unter drei Euro in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig erklärt worden. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) will nun prüfen, ob auch Gefängnisinsassen im Nordosten bald mehr verdienen sollen. Von den rund 1.000 Strafgefangenen im Land arbeiten 571 - gut die Hälfte. In Waldeck beispielsweise bauen sie Schränke, Gartenmöbel oder Räucheröfen.
Löhne sollen Resozialisierung stützen
Den Richtern am Bundesverfassungsgericht zufolge sollen Häftlinge mit ihrer Arbeit keine Reichtümer anhäufen. Auch einen Anspruch auf den Mindestlohn schließen sie aus. Die Länder könnten außerdem durchaus von den Gefangenen einen Kostenbeitrag für die Haft einfordern. Am Ende müsse der Häftling aber sehen, dass ihm etwas übrig bleibt und er einen greifbaren Vorteil von der Arbeit habe. Somit ließen sich Stundenlöhne unter drei Euro nicht mit dem Ziel der Resozialisierung, also der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, vereinbaren. Bis Mitte 2025 müssen Bayern und NRW ihre Gesetze nachbessern.
Ministerium prüft auch Löhne in MV
Derzeit verdienen Häftlinge in Mecklenburg-Vorpommern mit Löhnen zwischen 1,07 Euro und 2,22 Euro pro Stunde noch weniger als in Westdeutschland. Bernhardt sagte in einem Statement, man werde das Urteil genau prüfen und dann entsprechende Anpassungen vornehmen. Es soll demnach also auch im Nordosten eine Veränderung nach oben geben. Den vom Urteil des Bundesverfassungsgericht direkt betroffenen Ländern seien dafür zwei Jahre eingeräumt worden.
Druck aus dem Landtag
Die Grünen-Fraktion im Landtag fordert eine schnelle Anpassung der Strafgefangenen-Vergütung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung des Gerichts habe sich seit einiger Zeit abgezeichnet. Auch die Regierungspartei Die Linke hält eine Anpassung für wichtig. Mini-Löhne seien verfassungswidrig, unsozial und keine Anerkennung der Arbeit. Auch in MV seien Schlussfolgerungen zu ziehen, so die Linksfraktion. Sie geht aber nicht weiter als die Ministerin aus den eigenen Reihen und verweist auf die Frist: bis Mitte 2025 bleibt demnach Zeit.