Großeinsatz in Neubrandenburg: Löste Reizgas die Atemprobleme aus?
Nach dem Großeinsatz an einer Gesamtschule in Neubrandenburg ermittelt die Polizei weiter wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Fast 50 Schüler hatten am Mittwochvormittag über Atemwegsbeschwerden geklagt. Die Ursache ist aber nach wie vor unklar.
Drei der betroffenen Kinder waren am Mittwoch vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie klagten über Atemnot und starke Schmerzen. Noch am Nachmittag konnten sie wieder entlassen werden. Einige Kleidungsstücke von ihnen werden wegen des intensiven Geruchs im Landeskriminalamt genau untersucht. Insgesamt hatten 47 Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule in der Neubrandenburger Südstadt über Atemwegsbeschwerden geklagt. Die Kinder und Jugendlichen der fünften beziehungsweise elften Klasse wurden zum Zeitpunkt der ersten Beschwerden in unterschiedlichen Klassenräumen unterrichtet.
Unterricht wieder aufgenommen
Am Donnerstag wurde der normale Schulbetrieb weitestgehend fortgesetzt. Allerdings durchsuchte die Kriminalpolizei unterdessen weitere Schränke. Dabei konnten keine auffälligen Gegenstände wie Reizgas-Sprühdosen oder ähnliches gefunden werden. Somit bleibt der Auslöser der Atemwegsbeschwerden weiterhin unklar. Die Beamten ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung und gehen davon aus, dass ein noch Unbekannter eine reizende Substanz versprüht hat.
Zweite Evakuierung innerhalb einer Woche
Erst am vergangenen Freitag war eine Grundschule im Neubrandenburger Reitbahnviertel wegen eines ähnlichen Rettungseinsatzes evakuiert worden. Dort traten die ersten Beschwerden bei Kindern und Lehrkräften im Speisesaal auf. Die Ursache konnte auch hier bislang nicht geklärt werden.
Fest steht laut Polizei jedoch, dass in der Grundschule keine gefährlichen Gase oder Flüssigkeiten ausgetreten waren. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung dauern auch dort an. Eine Polizeisprecherin gab an, dass die Ermittler außerdem prüfen, ob der aktuelle Fall eventuell eine Nachahmungstat sein könnte.