Gericht: Windrad bei Mühlen Eichsen muss genehmigt werden
Der Denkmalschutz kann den Bau einer Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen nicht verhindern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns entschieden.
Eine Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen wird das Erscheinungsbild des Gutshauses, des Parks und der Kirche des Ortes im Kreis Nordwestmecklenburg nicht erheblich beeinträchtigen. Deshalb müssen die zuständigen Behörden laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Dienstag ihre Denkmalschutz-Bedenken zurückstellen und das geplante Windkraft genehmigen.
Gericht: Überwiegendes öffentliches Interesse
Das Gericht stellte zudem fest, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) eine eigene Entscheidung über die Genehmigung des Windrades in unzulässiger Weise verzögert habe. Das StALU hätte sich nicht auf die Denkmalschutz-Behörde berufen dürfen, die das geplante Windrad abgelehnt hatte, sondern sich selbst eine Meinung bilden müssen. Und die, so das OVG, muss zugunsten der Windenergie ausfallen, weil ein "überwiegendes öffentliches Interesse" den Bau verlange.
Weitere Entscheidungen zu Untätigkeitsklagen
Das OVG hatte am Dienstag über drei sogenannte Untätigkeitsklagen verhandelt, die Windkraft-Unternehmen gegen die Behörden Mecklenburg-Vorpommerns eingereicht hatten. Die Entscheidungen zu zwei weiteren Fällen stehen noch aus. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind derzeit insgesamt 13 Untätigkeitsklagen von sieben Unternehmen anhängig. Die Landesregierung vereinheitlichte unterdessen am Dienstag die Kriterien, die potenzielle Windenergieflächen erfüllen müssen. Unter anderem soll über Bedenken des Denkmalschutzes erheblich schneller entschieden werden.
Windkraft-Unternehmen zufrieden
Der Bundesverband WindEnergie sprach von einem richtungsweisenden Beschluss des Gerichts und einem wichtigen Signal an die Genehmigungs-Behörden in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bremer Windkraft-Unternehmen WPD, das mehrere Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern plant, meinte, das Pingpong-Spiel zwischen Politik und Verwaltung müsse ein Ende haben, die Gerichts-Entscheidung müsse schnell für offene Genehmigungen umgesetzt werden.