Gadebusch: Bürgerentscheid zu Geflüchtetenunterkunft abgelehnt
Die Gadebuscher Stadtvertretung hat am Montagabend einen Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer geplanten Geflüchtetenunterkunft als unzulässig erklärt. Die Antragsteller wollten die Baugenehmigung für die Unterkunft blockieren, jedoch seien ihnen bei ihrem Antrag diverse formale Fehler unterlaufen. So liege etwa die Entscheidung zur Anmietung solcher Liegenschaften nicht bei der Stadt Gadebusch, sondern beim Landkreis Nordwestmecklenburg. Der Landkreis will die temporäre Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände des städtischen Polizeireviers bis Ende des Jahres in Betrieb nehmen. Bis zu 150 Asylbewerber sollen dort unterkommen.