Frist für Einsprüche gegen Pipelineabschnitt nach Rügen abgelaufen
Im Genehmigungsverfahren zum Bau der geplanten Erdgaspipeline von Lubmin nach Sassnitz-Mukran konnten bis Montag Einwendungen eingereicht werden. Gegenstand des Verfahrens ist der zweite Abschnitt der Leitung.
Am Montag war der letzte Tag der knapp dreiwöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Genehmigungsverfahren zum zweiten Abschnitt der Erdgaspipeline von Lubmin nach Sassnitz-Mukran. Nun können keine Einwendungen mehr gegen das Projekt eingereicht werden. Dies war schriftlich beim Bergamt in Stralsund oder dort, wo die Unterlagen öffentlich auslagen möglich: in Sassnitz, Binz und Sellin.
Entscheidung voraussichtlich noch im August
Die Gastransportfirma Gascade hat die Genehmigung der Pipeline beantragt. Nachdem die Frist, die für Einwendungen vorgesehen ist nun abgelaufen ist, werden die gut 1.500 Seiten des Antrags geprüft und mit den eingereichten Einwendungen verglichen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ist noch im August mit einer Entscheidung zu rechnen. Der Antrag für den ersten Abschnitt der fast 50 Kilometer langen Leitung war bereits im Februar eingereicht worden. Insgesamt gab es dagegen 1.213 Einwendungen. Ein offizielles Ergebnis gibt es dazu bislang noch nicht.