Freie Schulen in MV: Hilfen werden nicht rückwirkend gekürzt
Die Landesregierung wird Freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Finanzhilfen nicht rückwirkend kürzen. Das hat Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) mitgeteilt. Die neu berechneten Kostensätze sollen nun erst im nächsten Schuljahr in Kraft treten.
Gegen die rückwirkende Kürzung der Landeszuschüsse hatte es massiven Protest von Freien Schulträgern, Elternvertretern und der Opposition im Landtag gegeben. Einige Freie Schulen haben bereits entschieden, das Schulgeld zu erhöhen, andere hatten Klagen gegen ihre Finanzbescheide erwogen.
Freie Schulen bekommen laut Schulgesetz Finanzhilfe in Anlehnung an die Personalkosten, die das Land für staatliche Schulen ausgibt. Die Neuberechnung lag Ende Mai vor und ergab sinkende Schülerkostensätze für Regionalschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, die schon in diesem Schuljahr gelten sollten.
Arbeitsgemeinschaft begrüßt Entscheidung
Die Landesregierung werde nun mit mehr als vier Millionen Euro gewährleisten, dass die sinkenden Fördersätze erst zum neuen Schuljahr wirksam werden, so Bildungsministerin Oldenburg. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen begrüßte diese Entscheidung. Es bleibe aber die Aufgabe, die Schulen mit sinkenden Landeszuschüssen im nächsten Schuljahr weiter zu unterstützen und die Struktur der Finanzhilfen im Schulgesetz zu ändern.