Deutlich mehr antisemitische Straftaten in MV im ersten Halbjahr
Die Zahl registrierter antisemitischer Straftaten hat sich in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Halbjahr 2024 mehr als verdoppelt. Laut Innenministerium hat die Polizei 69 solcher Fälle erfasst. Innenminister Christian Pegel (SPD) nannte diese Entwicklung dramatisch und nicht hinnehmbar.
Die Zahl der von der Polizei registrierten antisemitischen Straftaten hat sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Eva Maria Schneider-Gärtner hervor. Von 33 stieg die Zahl der Fälle im ersten Halbjahr auf 69. Im gesamten Jahr 2023 hatten die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern 115 antisemitische Straftaten aufgenommen. Die Zahlen für das erste halbe Jahr 2024 sind nach Angaben des Innenministeriums noch vorläufig. Von den 46 ermittelten Tatverdächtigen seien alle bis auf einen deutsche Staatsbürger, hieß es. Die Kleine Anfrage hatte Schneider-Gärtner mit Blick auf Auswirkungen des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023 in Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Pegel: Entwicklung nicht hinnehmbar
Innenminister Pegel nannte diese Entwicklung dramatisch und nicht hinnehmbar. Deutschland trage aufgrund seiner Vergangenheit eine besondere Verantwortung für den Kampf gegen Antisemitismus. "Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und wir werden uns gegen diese entschieden wehren", sagte Pegel. Die Landespolizei werde daher auch nicht nachlassen, wenn es darum gehe, antisemitische Straftaten zu verfolgen.
Häufig rechtsextremer Hintergrund
Von den 115 antisemitischen Straftaten, die 2023 registriert wurden, hätten 90 einen rechtsextremem Hintergrund gehabt, sagte Ministerpräsidentin Manuala Schwesig (SPD) kürzlich im Landtag. Etwa ein Jahr nach dem Terror-Überfall der Hamas auf Israel hatte das Parlament eine Verfassungsänderung auf den Weg gebracht, die als zusätzliches Staatsziel den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens aufnimmt. Künftig soll es überdies verfassungswidrig sein, nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut zu verbreiten.