Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert
Debatten über die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterstützung gehören seit langem zum politischen Alltag in Deutschland. Hier beantworten wir einige wichtige Fragen.
Was ist das Asylrecht?
Als Asylrecht wird in Deutschland einerseits das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte bezeichnet. Aber auch alle anderen nationalen und internationalen Schutzrechte für bedrohte Menschen - also etwa das Flüchtlingsrecht und der sogenannte subsidiäre Schutz - gehören dazu.
Warum gibt es das Asylrecht?
Insbesondere angesichts der Vertreibung, Verfolgung und Ermordung von Millionen Juden durch die Nationalsozialisten wurde klar, dass es einen allgemeinen und international gültigen Schutzstatus für Menschen auf der Flucht geben muss. Seit Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gilt in der Bundesrepublik Deutschland: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Es wurde 1993 allerdings eingeschränkt. Seine internationalen Entsprechungen hat das Asylrecht in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und in einer Qualifikationsrichtlinie der EU.
Wer gilt als Flüchtling?
Als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gilt, wem in seinem Herkunftsland aufgrund von Nationalität, Religion, "Rasse", Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der eigenen politischen Überzeugung Verfolgung droht. Es geht also um Menschen, die sich nicht mehr auf den Schutz ihrer Rechte durch ihre Herkunftsländer berufen können.
Warum wurde das Asylrecht eingeschränkt?
Das Grundrecht auf Asyl wurde erstmals 1993 in Deutschland deutlich eingeschränkt. Aufgrund hoher Flüchtlingszahlen durch Kriege und Konflikte im zusammenbrechenden Ostblock entschied sich die CDU/FDP-Koalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl 1993 gemeinsam mit den Stimmen der oppositionellen SPD, das Grundgesetz zu ändern und das Recht auf Asyl in Deutschland zu beschränken. Vorausgegangen waren diesem sogenannten Asylkompromiss fremdenfeindliche Proteste in der Bevölkerung bis hin zum Pogrom in Rostock-Lichtenhagen im August 1992.
Wie wurde das Asylrecht eingeschränkt?
Seit der Verabschiedung des Asylkompromisses gilt die sogenannte Drittstaatenregelung. Sie bedeutet, dass sich in Deutschland nur auf das Grundrecht auf Asyl berufen kann, wer nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Deutschland ist von sicheren Drittstaaten umgeben. Darum ist es fast unmöglich, auf dem Landweg nach Deutschland zu kommen und Asyl zu beantragen.
Welche Hilfe steht Flüchtlingen zu?
Außerdem wurde 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz erlassen, das die Leistungen für hilfebedürftige Menschen im Asylverfahren, geduldete Ausländer, deren Asylantrag abgelehnt wurde sowie ausreisepflichtige gescheiterte Asylbewerber regelt. Das Leistungsniveau lag lange unter dem der Sozialhilfe, bis das Bundesverfassungsgericht es für unzureichend und verfassungswidrig erklärte. Seit 2015 gibt es eine Novelle, die sich weitgehend an der Sozialhilfe und am Arbeitslosengeld II orientiert. Eine vollständige Übereinstimmung gibt es aber bis heute nicht.
Wie viele Flüchtlinge gibt es?
In Europa wurden im Jahr 2022 881.200 Asylanträge gestellt. In Deutschland waren es 244.132 und in Mecklenburg-Vorpommern 3.605. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Georgien und Iran. Bei dem Versuch nach Europa zu gelangen sind 2022 mehr als 2.000 Menschen im Mittelmeer ertrunken. Weltweit sind nach Angaben der UNO Flüchtlingshilfe mit rund 103 Millionen Menschen so viele Menschen auf der Flucht wie nie zuvor. Mehr als die Hälfte der Geflüchteten flieht innerhalb der eigenen Landesgrenzen und zählt damit zu den Binnenvertriebenen. Die meisten Geflüchteten leben entweder im Konfliktland selbst oder in einem Nachbarland. Daher sind es auch Entwicklungsländer, die mehr als 80 Prozent aller Geflüchteten weltweit aufnehmen.