Stühle stehen in einer Reihe in einem Impfzentrum. © Christian Charisius Foto: Christian Charisius

Covid-Impfung: Bisher vier Impfschäden in MV anerkannt

Stand: 19.04.2023 16:47 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern haben 235 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens nach einer Corona-Impfung gestellt. Vier haben eine Anerkennung erhalten, so die Sprecherin des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Anja Neutzling.

von Heike Becker

In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Daten des LAGuS 235 Menschen einen Antrag auf Entschädigungsleistungen wegen eines durch eine Covid-19-Impfungen hervorgerufenen Impfschadens gestellt. Davon seien bislang 59 Anträge bearbeitet worden. Vier Menschen hätten eine Anerkennung erhalten, acht Anträge sind in andere Bundesländer verwiesen worden und 47 wurden abgelehnt, davon ist etwas mehr als die Hälfte in Widerspruch gegangen.

Anträge im Internet

Jeder, der den Verdacht hat, dass die Impfung Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen sei, kann beim LAGuS in der Entschädigungsstelle in Schwerin einen entsprechenden Antrag stellen. Der werde geprüft, mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeglichen und dann bewertet, hieß es weiter. Die entsprechenden Anträge sind im Internet zu finden.

Bei Anerkennung Entschädigungsleistungen

Es gibt allerdings einige Voraussetzungen dafür, Entschädigungsleistungen zu bekommen: eine wesentliche ist, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bereits sechs Monate bestehen müssen. Bei Anerkennung eines Impfschadens können Pflegeleistungen, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten, Sterbe- und Bestattungsgeld oder Leistungen für Heilbehandlungen gezahlt werden. Eine einheitliche Größenordnung gibt es nicht - es kann eine monatliche Rente in Höhe von 164 bis 835 Euro sein, das Bundesversorgungsgesetz sieht aber auch in Extremfällen eine Gesamtsumme von 15.000 Euro vor.

Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, in Widerspruch zu gehen. Sollte es dann erneut eine Ablehnung geben, kann der Betroffene das Sozialgericht einschalten. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit vier Klagen am Sozialgericht Schwerin anhängig, zwei Berufungsverfahren laufen am Landessozialgericht.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 19.04.2023 | 14:00 Uhr

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