Holzstühle  in einem geschlossenen Restaurant in der Innenstadt Hannovers auf Tischen hochgestellt. © dpa-Bildfunk Foto: Hauke-Christian Dittrich

Corona-Soforthilfen: Nachweisfrist endet am 30. September

Stand: 24.09.2024 13:51 Uhr

Unternehmen müssen in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende September nachweisen, wofür sie die Corona-Soforthilfen des Landes gebraucht haben. Ansonsten müssen sie das Geld zurückzahlen.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommerns hat den Empfängern von Corona-Soforthilfe eine letzte Frist gesetzt. Betriebe haben noch bis zum 30. September Zeit nachzuweisen, dass sie das Geld nach dem Ausbruch der Pandemie vor vier Jahren nötig hatten.

323 Millionen Euro ausgezahlt

Damals zahlte das Land diese Hilfe, um akute Einnahmeausfälle der Unternehmen abzufedern, etwa weil sie wegen Schließung oder der Kontaktbeschränkungen kaum noch Geld verdienten. Nach Angaben des Ministeriums konnte 36.000 Unternehmen auf diese Weise schnell und unbürokratisch geholfen werden. Unter der Bedingung, dass die Hilfe notwendig ist, wurden rund 323 Millionen Euro ausgezahlt. Rund 10.000 Empfänger haben dies trotz mehrfacher Aufforderung und Fristverlängerungen allerdings noch nicht nachgewiesen.

Deckung fortlaufender Kosten

Wer den Nachweis weiterhin schuldig bleibt, muss laut Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) damit rechnen, die erhaltenen Gelder komplett zurückzahlen zu müssen - plus Zinsen. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit, so Meyer, die Hilfe sei aus Steuergeldern finanziert worden. Mit den Finanzspritzen sollten die Empfänger fortlaufende Kosten wie zum Beispiel Mieten und Leasingraten bezahlen können. Soweit die Hilfen tatsächlich für diese Posten gebraucht wurden, müssen sie nicht zurückgezahlt werden.

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 24.09.2024 | 16:00 Uhr

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