Bad Doberan: Milderes Urteil nach tödlichem Rennbahn-Unfall
Von zweieinhalb Jahren Haft zur Bewährungsstrafe: Im Berufungsprozess um einen 21-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung hat das Landgericht Rostock das ursprüngliche Urteil deutlich abgemildert.
Vor rund zwei Jahren war der damals 19-Jährige nach einer Party auf der Galopprennbahn Bad Doberan mit seinem Auto in eine Menschengruppe gefahren. Dabei war eine junge Mutter ums Leben gekommen. Vier Beteiligte wurden teils so stark verletzt, dass sie wochenlang mit schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus lagen. Die Verteidigung hatte im Vorfeld den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft sowie die Vertreter der Geschädigten hatten für eine Haft plädiert. Unter anderem, weil der Angeklagte beim ersten Prozess gelogen und erst vor dem Landgericht ein umfängliches Geständnis abgelegt habe.
Richter folgt dem Argument der Verteidigung
Die Verteidigung argumentierte nun: Beim Jugendstrafrecht stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund - eine Haft würde diesen verfehlen. Der Richter teilte diese Auffassung und entschied sich für eine Bewährungsstrafe. Damit milderte er im Berufungsverfahren das ursprüngliche Urteil des Rostocker Amtsgerichts ab, das ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.