Nach tödlichem Rennbahn-Unfall: Angeklagter gesteht Alkoholkonsum

Stand: 16.04.2024 15:41 Uhr

Vor dem Landgericht Rostock ist am Dienstag der Berufungsprozess um den tödlichen Unfall auf der Galopprennbahn in Bad Doberan gestartet. Der bereits verurteilte Autofahrer hat darin gestanden, vor dem Unfall Alkohol getrunken zu haben.

Rückblick: Das Amtsgericht in Rostock hat den heute 21-Jährigen im vergangenen Juni wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er war im Sommer 2022 nach einer Party auf der Galopprennbahn in Bad Doberan (Landkreis Rostock) mit seinem Auto in eine Menschengruppe gefahren. Vier Menschen wurden dabei teils schwer verletzt, eine junge Mutter kam ums Leben. Sie wurde nur 21 Jahre alt.

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Der Angeklagte (l-r) (verdeckt) und Christian Matheja, Rechtsanwalt, warten im Gerichtssaal auf den Beginn des Prozesses wegen fahrlässiger Tötung. © dpa Foto: Bernd Wüstneck

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Neben Haftstrafe auch dreijährige Fahrsperre

Zusätzlich zu der Haftstrafe wurde eine Sperre verhängt, durch die der Mann erst nach drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis bekommen darf. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Berufung eingelegt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung räumte der Verteidiger des Angeklagten zwar ein, zweieinhalb Jahre Haft seien jedoch ein zu hartes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem Berufung eingelegt, weil der ebenfalls in der Anklage aufgeführte Vorwurf des verbotenen Autorennens mit Todesfolge nicht ins Urteil eingeflossen ist.

Unfallverursacher war alkoholisiert

Nun ist der Berufungsprozess vor dem Landgericht in Rostock gestartet. Es geht darin auch um den Alkohol, der bei dem damals noch 19-Jährigen festgestellt wurde. Die Polizei hatte einen Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille gemessen. Da der neu Angeklagte aber noch ein Fahranfänger unter 21 Jahren war, hätte er gar keinen Alkohol trinken dürfen, so der Vorsitzende Richter am Dienstag.

Vor dem Unfall zwei Whiskey-Cola getrunken

Bei der Verhandlung in erster Instanz hatte der junge Mann den nachgewiesenen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Das hatte ein Gutachter als unglaubwürdig bewertet. Am Dienstag gab er zu, dass es sich dabei um eine Ausrede gehandelt hat. Er sei zu feige gewesen, zuzugeben, dass er während der Party zwei Whiskey-Colas getrunken hatte. Er hätte Angst vor der Reaktion seiner streng muslimischen Eltern gehabt. Außerdem sprach er vom größten Fehler seines Lebens. "Ich habe anderen Leid zugefügt", so der 21-Jährige. Das sei nicht wieder gutzumachen und er wünschte, er könne es rückgängig machen. Der nächste Prozesstag findet am 24. April statt, der vorerst letzte Termin ist für den 08. Mai geplant.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 16.04.2024 | 15:00 Uhr

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