Antragsfrist für Ausgleichszahlung aus Härtefallfonds läuft ab
Wer Geld aus dem Härtefallfonds für in DDR-Zeiten geschiedene Frauen bekommen möchte, muss sich beeilen - die Antragsfrist läuft am 30. September aus. Seit Beginn des Jahres können Betroffene Geld aus dem Fonds beantragen. Diese sind dem "Verein der in der DDR geschiedenen Frauen" zufolge beim Rentenausgleichsgesetz nach der Wiedervereinigung schlicht vergessen worden. Anspruch auf die Zahlung haben Frauen, wenn sie unter anderem mindestens zehn Jahre verheiratet waren, ein Kind erzogen haben und am 1. Januar 2021 eine Rente von weniger als 830 Euro bekamen. Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.