Achtung Kontrolle: Unterwegs mit einem Fischereiaufseher

Stand: 12.08.2024 10:00 Uhr

Sein Kernrevier sind die Elbe und ihre Nebenflüsse. Doch Dominik Schwab kontrolliert Angler in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Nicht alle ehrenamtlichen Fischereiaufseher sind so aktiv wie er. Nachwuchs wird dringend gesucht.

von Franz Fanter

"Moin, Fischereiaufsicht Land Mecklenburg-Vorpommern, Schwab mein Name. Ich möchte eine Kontrolle durchführen, bräuchte einmal den Fischereischein und die Angelerlaubnis bitte." So beginnt Dominik Schwab jedes Gespräch auf seinem Kontrollgang. Der Fischereiaufseher im Ehrenamt hat einen Raubfischangler an einer kleinen Brücke an der Sude bei Boizenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) entdeckt. Die Angelerlaubnis hat der Freizeitfischer auf dem Handy abgespeichert, den Fischereischein - nach wie vor in Papierform - sicher in einer transparenten Schutzhülle verstaut.

Auch Angelausrüstung muss stimmen

Dominik Schwab hat bei seinen Kontrollen auch immer die Ausrüstung im Blick: "Der Angler sollte auf jeden Fall eine Landehilfe dabei haben, also den Kescher letzten Endes. Und wenn er einen Fisch fängt, muss der natürlich artgerecht betäubt werden." Dafür ist ein Fischbetäuber vorgeschrieben - zum Beispiel ein Rundholz. Was auch nicht fehlen dürfe, sei ein Messer, um den Fisch durch einen Kiemenschnitt oder Herzstich waidgerecht zu töten. "Damit er eben so kurz und wenig wie möglich Schmerzen erleidet", erklärt Schwab. Der Angler an der Sude, einem Nebenfluss der Elbe, hat zumindest alles dabei.

Neue Fischereiaufseher gesucht

Dass die Kontrollen so verlaufen, ist längst nicht immer so. Die haupt- und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht sowie die Polizei haben 2023 in Mecklenburg-Vorpommern rund 1.300 Verstöße von Anglern festgestellt. Mehr als 300 davon wurden von Fischereiaufsehern im Ehrenamt aufgenommen. Bemerkenswerterweise kamen die Meldungen von nur 46 der insgesamt rund 350 freiwilligen Kontrolleure. Das geht aus Zahlen des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hervor. Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern (LAV MV), der mit rund 250 Kontrolleuren den Großteil der ehrenamtlichen Fischereiaufseher im Land stellt, will darum neue Mitglieder für die Arbeit gewinnen. Voraussetzung sei die Volljährigkeit, der Besitz eines Fischereischeins sowie ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, so der LAV. Außerdem müssten die Anwärter einen erfahrenen Fischereiaufseher für ein Jahr begleiten, um sich ein Grundwissen auf den Gebieten des Fischerei-, Ordnungs- und Strafrechtes anzueignen.

Ehrenamtler vom Landesamt autorisiert

Auch in diesem Ehrenamt ist Zeit ein entscheidender Faktor, denn es lägen oft weite Wege zwischen den Angelstellen, die auf den Kontrollrunden abzuarbeiten sind. Im Gegenzug gibt es finanzielle Aufwandsentschädigungen vom Land und dem Verband. Das LALLF in Rostock prüft die Anwärter mit einem schriftlichen Eignungstest und entscheidet dann, ob sie zum Fischereiaufseher im Ehrenamt bestellt werden. Bei Dominik Schwab ist das mittlerweile drei Jahre her. Er selbst ist, wie er sagt, leidenschaftlicher Angler. Auf Anzeigen drängen will er nicht. Seine Arbeit habe vielmehr einen präventiven Charakter. "Dass der Angler darüber nachdenkt: Halt stopp, das ist verkehrt, das darf ich so nicht. Ich könnte eventuell kontrolliert werden, dann mache ich es lieber nicht."

Anzeigen aufnehmen und weiterleiten

Mittlerweile ist Dominik Schwab an der Elbe angekommen. Auf einem der steinigen Buhnenköpfe ist ein Angler emsig dabei, eine seiner Angelruten zusammenzupacken. Wie immer zuerst: Fischereischein und Angelerlaubnis überprüfen. "Perfekt. Wunderbar", so Schwab. Eine Sache habe er aber noch und zeigt auf die eilig verpackte Rute. An ihr sei sogar noch der Köder. "Das gilt als vierte fangbereite Rute." Dabei sind maximal drei Ruten erlaubt. Der Fischereiaufseher erklärt, das sei ein Straftatbestand nach Paragraf 294 Strafgesetzbuch, ein Antragsdelikt der Fischwilderei.

Letztes Wort haben LALLF und Staatsanwaltschaft

Fischwilderei ist einer Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Ein Auge zudrücken könne der Kontrolleur nicht, sonst würde er sich selbst der Strafvereitelung schuldig machen. Stattdessen nimmt er die Daten des Anglers auf, dokumentiert den Fall mit Fotos. Der beschuldigte Angler bekäme nun Post von den Behörden und könne dann schriftlich Stellung nehmen. Womöglich wird dieser Fall aber als minderschwer eingestuft, sodass es für den Angler bei einem Buß- oder Verwarngeld bliebe. Das aber haben andere zu entscheiden. Dominik Schwab ist derweil schon auf dem Weg zur nächsten Kontrolle als ehrenamtlicher Fischereiaufseher.

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Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 11.08.2024 | 19:30 Uhr

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