Landtag beschließt neues Fischereigesetz: Gast-Angler müssen zahlen
Gastanglerinnen und -angler müssen in Mecklenburg-Vorpommern künftig eine Fischereiabgabe zahlen, auch wenn sie das bereits im Bundesland ihres Hauptwohnsitzes getan haben.
Das neue Fischereigesetz, das der Landtag in Schwerin am Mittwoch beschlossen hat, sieht vor, dass Gastangler und Gastanglerinnen ab 2025 eine Abgabe von zehn Euro zu leisten haben. Das Land rechnet durch das neue Gesetz mit Mehreinnahmen von etwa 600.000 Euro. Diese sollen in den Schutz und die Pflege der heimischen Gewässer fließen.
Angelschein künftig auch digital gültig
Die Fischereiabgabe beträgt derzeit zehn Euro pro Jahr - künftig aber eben auch für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern. Schleswig-Holstein hat bereits eine solche Regelung, auch in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist sie vorgesehen. Neu ist außerdem: Durch das Gesetz kann der Angelschein bei Kontrolle künftig auch digital vorgezeigt werden. Und: Im Falle eines Umzugs müssen Anglerinnen und Angler die Fischereischeinprüfung nicht nochmals ablegen und auch keine neuen Dokumente beantragen.