Corona im Norden: Letzte Auflagen sind weggefallen
Auch Extra-Maßnahmen der Länder beendet
Bis 7. April hatten die Länder die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen - wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie zum 8. April weggefallen.
Zum 1. März hatten die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereits ihre Corona-Landesverordnungen aufgehoben. Hamburg hatte dies schon zum 1. Februar getan.
Niedersachsen
Zum 1. März hat Niedersachsen seine Landes-Corona-Verordnung aufgehoben. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in Niedersachsen bereits seit dem 1. Februar nicht mehr verpflichtend isolieren. Die entsprechende Verordnung lief am 31. Januar aus. Die Maskenpflicht im Nahverkehr (ÖPNV) endete am 2. Februar. Zeitgleich mit Niedersachsen endeten die entsprechenden Schutzmaßnahmen auch in Bremen.
Schleswig-Holstein
Die Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein ist mit dem 28. Februar ausgelaufen. Bereits zum 17. November 2022 hatte die Landesregierung in Kiel die Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein angepasst und als eines der ersten Länder bundesweit die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Zudem gilt seit dem Neujahrstag 2023 im Nahverkehr keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen.
Mecklenburg-Vorpommern
Nach genau 1.078 Tagen endete die Corona-Schutzverordnung in Mecklenburg-Vorpommern am 1. März. Wie von der Landesregierung am 10. Januar 2023 beschlossen, war für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr am 2. Februar Schluss. Zehn Tage später endete auch die Isolationspflicht für Infizierte.
Hamburg
Die Corona-Schutzverordnung wurde in Hamburg bereits zum 1. Februar aufgehoben. Wer im Hamburger Verkehrsverbund in Bussen und Bahnen unterwegs ist, muss seit dem 1. Februar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Isolationspflicht für mit Corona Infizierte wurde zum gleichen Zeitraum beendet.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, dass Schulen weiterhin Test- und Maskenpflicht anordnen können. Dies ist aber inzwischen - mit dem Wegfall von Extra-Maßnahmen der Länder - nicht mehr möglich. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
- Teil 1: Maskenpflicht im Fernverkehr am 2. Februar ausgelaufen
- Teil 2: Welche Corona-Regeln gelten in den norddeutschen Ländern?