Wenn Zivilisten in einer Turnhalle zu militärischen Kämpfern ausgebildet werden, können sie und das Gebäude unter Umständen von Gegnern angegriffen werden, ohne dass das Völkerrecht verletzt wird. Die Völkerrechtlerin Paulina Starski von der Universität Freiburg macht allerdings klar: Bei der Beurteilung kommt es auf viele Details an.