Thomas Will © Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Oberstaatsanwalt: Nazi-Gehilfen hätten früher bestraft werden sollen

Sendung: Interview | 20.08.2024 | 17:15 Uhr | von Jochen Fischer
5 Min | Verfügbar bis 20.08.2026

Von strafrechtlicher Seite besteht die Pflicht, die Verfahren jetzt noch durchzuführen, erklärte Thomas Will, Oberstaatsanwalt zum Stutthof-Prozess.

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