Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat sich für eine Reform der Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft nach dem Strafgesetzbuch sei "nicht haltbar". Und da lebt sie wieder auf...die jahrzehntelange Diskussion um §218.