Die meisten öffentlichen Apotheken je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, nämlich rein rechnerisch 22. Allerdings ist MV ein Flächenland, der Weg zu einer der 366 öffentlichen Apotheken kann daher weit sein. 2008 gab es im Nordosten noch 407 Apotheken. In Niedersachsen gibt es laut ABDA-Statistik 1.710 Apotheken, 2008 waren es noch 2.117. Damit liegt die Apothekendichte bei 21. In Schleswig-Holstein hat von 2008 bis 2023 fast jede fünfte Apotheke geschlossen: Es gibt noch 582 von ehemals 739. Damit entfallen auf je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 20 Apotheken. Die gleiche Apothekendichte gibt es in Hamburg, wo es noch 369 Apotheken gibt. Für 2008 liegen laut Apothekerkammer Hamburg keine Zahlen mehr vor.
Die Konkurrenz durch Online-Apotheken ist groß. Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten erlaubt. Bei Letzteren hat der Versandhandel laut Apothekerkammer Niedersachsen bereits mehr als 20 Prozent Marktanteil erreicht. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegt er deutlich niedriger.
Kosten für Personal, Miete und Nebenkosten sind gestiegen, die Einnahmen zu niedrig, es lohne sich finanziell nicht mehr, beklagen Apothekerinnen und Apotheker. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des niedersächsischen Apothekerverbandes, Mathias Grau, erläutert, bei der Vergütung der Arzneimittel befänden sich die Apotheken derzeit auf dem Honorarniveau von 2004. Zugleich seien die Kosten um 60 Prozent gestiegen und die Inflation um knapp 30 Prozent.
Ein weiterer Kritikpunkt der Apotheker: Der bürokratische Aufwand nehme immer mehr Zeit in Anspruch. Außerdem fehle der Nachwuchs. Laut Branchenverband arbeiten viele Absolventen der Pharmazie-Studiengänge bevorzugt in der Pharmaindustrie, bei Krankenkassen oder in Kliniken, weil die Jobs dort lukrativer seien.
Die Apothekerkammern sehen in flexibleren Arbeitszeiten und der damit verbundenen besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Chance, mehr Personal zu gewinnen. Dabei könnten vor allem die Öffnungszeiten an Sonnabendvormittagen eine Rolle spielen. Unter anderem Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben 2023 die "Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft" gelockert. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen gelten ähnliche Regeln.
Von den Krankenkassen bekommen die Apothekerinnen und Apotheker Honorare für die herausgegebenen rezeptpflichtigen Arzneimittel. Allerdings ist dieses Honorar zuletzt 2013 erhöht worden: von 8,10 Euro auf 8,25 Euro. Zusätzlich erhalten die Apotheken derzeit drei Prozent des Preises jedes verordneten Medikaments. Außerdem bekommen die Apotheker für jeden erbrachten Notdienst - also außerhalb der regulären Öffnungszeiten - eine Vergütung und sie dürfen einen Notdienstzuschlag für Arzneimittel verlangen. Und - wie der Einzelhandel - verdient auch die Apotheke an frei verkäuflichen Medikamenten oder sonstigen dort erhältlichen Produkten.
Ein Kernpunkt des reformierten Apothekengesetzes: Filialapotheken sollen auch dann öffnen dürfen, wenn nur eine Apothekerin oder ein Apotheker in einer anderen Filiale für eine telepharmazeutische Beratung zur Verfügung steht. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sollen laut Gesundheitsministerium die Arzneimittel-Versorgung vor Ort übernehmen. Komplexe Herstellungsprozesse und die Abgabe von Betäubungsmitteln sollen aber weiter die Anwesenheit des Apothekers erfordern. An mindestens acht Stunden pro Woche soll die Apothekenleitung persönlich in der Apotheke anwesend sein müssen.
Außerdem soll der Notdienstzuschlag von 21 auf 28 Cent pro Arzneimittel-Packung erhöht. Die Vergütung für jeden erbrachten Notdienst soll um rund 30 Prozent auf 550 Euro steigen. Der Anteil der Apothekenvergütung von drei Prozent soll stufenweise auf zwei Prozent gesenkt werden. Dafür soll das sogenannte Fixum, also das Honorar je verkaufter Packung, erhöht werden.
Die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Cathrin Burs, kritisierte die Reform als inhaltsleer, sie sei eher eine Mogelpackung. Die Qualität der Versorgung werde dadurch deutlich sinken. Medikamente in Zweigstellen auch ohne Anwesenheit eines ausgebildeten Apothekers auszugeben, sei nicht verantwortungsvoll. Arzneimittel könnten nur durch eine pharmazeutische Beratung ihr volles therapeutisches Potenzial entfalten.
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) und die Apothekerkammer fordern "eine Anpassung des Apothekenhonorars" und weisen auf die besonderen Verhältnisse ihres Flächenlandes hin: "Mit durchschnittlich mehr als 70 Quadratkilometern versorgt eine einzelne Apotheke in Mecklenburg-Vorpommern Flächen, die in anderen Bundesländern von mehreren Apotheken abgedeckt werden. Es ist klar, dass für diese Tatsache unbedingt auch wirtschaftlich tragbare Lösungen gefunden werden müssen, um für alle Einwohner im Land in der Nacht und an Feiertagen auch künftig eine Arzneimittelversorgung gewährleisten zu können", stellt der Apothekerkammer-Vizepräsident Marco Bubnick fest.
Die länderübergreifende Forderung: Apotheken wirtschaftlich stärken, um damit dem Apothekensterben entgegenzuwirken.