Stand: 25.11.2014 17:39 Uhr

Abmahnen als Geschäftsmodell

von Jörg Hilbert

Händler vor unlauteren Methoden der Konkurrenz schützen, das ermöglicht das deutsche Wettbewerbsrecht. Mit Abmahnungen und Vertragsstrafen können Händler für fairen Wettbewerb sorgen. Doch was gut gemeint war, verkommt immer öfter zu einem Geschäftsmodell sogenannter Abmahnpärchen. Diese Abmahnpärchen, bestehend aus Händler und Anwalt, suchen gezielt nach Wettbewerbsverstößen, um damit Geld zu kassieren.

VIDEO: Abmahnen als Geschäftsmodell (8 Min)

Der Konkurrent von nebenan

Sieht ein Händler sich durch einen unlauteren Mitbewerber am Markt benachteiligt, kann er diesen abmahnen und zur Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung auffordern. Mit dieser Erklärung wird in der Regel eine Vertragsstrafe vereinbart. Der Konkurrent verpflichtet sich diese zu zahlen, wenn er zukünftig den abgemahnten Wettbewerbsverstoß erneut begeht. Hört sich erst einmal kompliziert an, ist aber ganz einfach und hat sich in der Vergangenheit durchaus bewährt. Da mahnte der Händler Müller den Händler Meyer ab, der seinen Laden drei Straßen weiter hatte. Müller musste nicht hinnehmen, dass Meyer ihm die Kunden mit unlauteren Methoden abspenstig machte.

Nehmen wir mal an, unsere fiktiven Händler Müller und Meyer würden ihr Geld mit dem Verkauf von Autos verdienen. Meyer hätte allerdings einen Trick entwickelt, um Kunden in sein Geschäft zu locken: Er inseriert sogenannte Lockvogelangebote, also preisgünstige Fahrzeuge, die real niemals verkauft werden. Das will sein Konkurrent nicht hinnehmen. Er beauftragt einen Anwalt, der mahnt Meyer ab und fordert zur Abgabe der Unterlassungserklärung auf. Meyer unterschreibt und verpflichtet sich, für jeden zukünftigen Verstoß 5.000 Euro zu zahlen. Beide hätten sich geeinigt und der faire Handel wäre wieder hergestellt.

Das Internet schafft viele neue Konkurrenten

Ansgar Klein vom Bundesverband freier KFZ-Händler.
Für Ansgar Klein geht es nicht um die Beseitigung von Wettbewerbsverstößen, sondern schlicht um Geldmacherei.

In dieser "Vergangenheit" gab es allerdings noch keinen Internethandel. Heute hat Müller Tausende Konkurrenten und die sitzen nicht mehr nur drei Straßen weiter. Fast alle Händler bieten ihre Fahrzeuge im Internet an und werden damit irgendwie zum Konkurrenten. "Das Internet hat zu einer völligen Fehlentwicklung im Wettbewerbsrecht geführt", warnt Ansgar Klein vom Bundesverband freier KFZ-Händler. Der Verband muss sich immer wieder mit Anwälten und Händlern beschäftigen, die gezielt nach Wettbewerbsverstößen suchen, um diese abzumahnen und damit Geld zu machen. Es gehe dabei oft ausschließlich um die "Erzielung von Einnahmen durch Gebühren und Vertragstrafen", meint Ansgar Klein.

Doch das miese Geschäft mit den Abmahnungen ist nicht nur auf den Autohandel beschränkt. Alle Branchen, die im Internet ihre Waren und Dienstleistungen anbieten, sind betroffen. Da verwundert es umso mehr, dass das Bundesjustizministerium uns mitteilt: "Die bestehenden Regelungen zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind sinnvoll und bewährt." Scheint so, als ob in Berlin der reale Wahnsinn des Geschäfts mit den Abmahnungen noch nicht richtig angekommen ist. Panorama 3 hat sich auf die Spur eines Abmahnpärchens in Norddeutschland begeben. Ein Autohändler und sein Anwalt wollen offenbar kräftig abkassieren.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 25.11.2014 | 21:15 Uhr

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