Zwei Harburger SPD-Mitglieder dürfen nicht bei Bürgerschaftswahl antreten
Der Landesvorstand der Hamburger SPD geht hart gegen zwei türkisch-stämmige Parteimitglieder aus Harburg vor. Die beiden dürfen unter anderem nicht für die Bürgerschaftswahlen kandidieren. Anlass sind Anschuldigungen wegen beschädigter Wahlplakate.
Statt auf Vermittlung setzt Hamburgs SPD-Spitze auf Konfrontation: Bei einer Sondersitzung hat der SPD-Landesvorstand den beiden aufstrebenden Sozialdemokraten für drei Monate alle Parteitätigkeiten verboten. Das steht in dem vertraulichen Beschluss, der NDR 90,3 vorliegt. Harburgs SPD-Vize-Kreischefin und ein Distriktchef - beide mit türkischen Wurzeln - dürfen auch nicht bei der Bürgerschaftswahl antreten.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Gegen sie ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung von SPD-Wahlplakaten konkurierender Genossen. Diese hatten die Deutsch-Türken beschuldigt.
SPD-Landesverband: "Erhebliches Risiko"
Der 33-köpfige SPD-Landesvorstand begründet, es bestehe ein "erhebliches Risiko", dass bei deren Kandidatur "Vorwürfe im Wahlkampf (...) instrumentalisiert und gegen die Partei insgesamt verwandt werden können". Insider sagen dagegen, dass deutsche Harburger Genossen mit ihren türkisch-stämmigen Genossen abrechnen wollen. Die SPD wirft den beiden auch vor, "aggressiv an die Öffentlichkeit getreten" zu sein. Sie hatten im NDR ihre Unschuld bei den noch unbewiesenen Vorwürfen beteuert.
Anwalt der Beschuldigten bedauert Eskalation
Hamburgs SPD-Landesverband lehnte eine Stellungnahme dazu ab. Es handle sich um "interne Mitgliederangelegenheiten". Der Anwalt der beiden Beschuldigten bedauert die Eskalation. In Deutschland gelte doch erst einmal die Unschuldsvermutung. Die beiden Parteimitglieder wollen sich vorerst nicht zu dem Verbot ihrer Parteitätigkeit äußern.