Ein Mann raucht einen Joint. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Michael Bihlmayer
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AUDIO: Hamburger Bußgeld-Katalog zum Cannabis-Gesetz ist da (1 Min)

Verstöße gegen Cannabis-Gesetz: Was in Hamburg an Bußgeldern droht

Stand: 08.05.2024 12:17 Uhr

Die umstrittene Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen. In Hamburg liegen jetzt konkrete Bußgeld-Summen vor.

Die Innenbehörde hat am Dienstag einen Bußgeldkatalog vorgestellt, der ab sofort gilt. "Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabisgesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können", so Innensenator Andy Grote (SPD). "Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist."

An Bayern orientiert

Die Strafen orientieren sich am bayerischen Bußgeld-Katalog - Bayern war das erste Bundesland, das Bußgelder festgelegt hatte. Mit hohen Geldstrafen will der Senat insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche verhindern.

Bis zu 30.000 Euro Bußgeld

Bis zu 30.000 Euro Bußgeld können in Hamburg blühen, wenn man Cannabis-Samen für Geschäftszwecke einführt, die nicht aus EU-Ländern kommen. Die übrigen Bußgelder liegen in vielen Fällen bei 1.000 Euro. Zum Beispiel bei Cannabis-Konsum vor Minderjährigen. Oder wenn man unterwegs ist und mehr als die erlaubten 25 Gramm dabei hat. Auch der Joint in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen kann teuer werden: 500 Euro dürfen Polizei oder Ordnungsamt dafür verlangen.

Diese Bußgelder sind ab jetzt in Hamburg vorgesehen:

  • Besitz von 26-30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung: 500 bis 1.000 Euro
  • Besitz von mehr als 50 Gramm und bis zu 60 Gramm Cannabis innerhalb der Wohnung: 500 bis 1.000 Euro
  • Cannabiskonsum vor Minderjährigen: 1.000 Euro
  • Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (100 Meter Luftlinie): 500 Euro
  • Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr: 500 Euro
  • Nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung: 500 bis 750 Euro
  • Besitz von Cannabis im militärischen Bereich: 500 bis 1.000 Euro
  • Anbau von Cannabis im militärischen Bereich: 750 bis 1.250 Euro
  • Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken: 100 bis 30.000 Euro

 

Weitere Informationen
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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 08.05.2024 | 13:00 Uhr

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