Rammstein: Pressekammer bestätigt Entscheidung gegen "Spiegel"
Seit Monaten beschäftigen Sexismus-Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann die Gerichte. Am Freitag gab es erstmals eine mündliche Verhandlung dazu - und zwar vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dies bestätigte eine Eilentscheidung vom Juli und verbot dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" einzelne Aussagen über Lindemann.
Der "Spiegel" darf demnach nicht schreiben, die Rammstein-Musiker hätten von einem "Resteficken von Frauen auf ihren Aftershow-Partys" gesprochen. Auch die Aussage, bei Rammstein sei von einer "Schlampenparade" die Rede gewesen, bleibt verboten. Und vor allem darf der "Spiegel" verschiedene Zitate und Äußerungen nicht mehr so zusammenstellen, dass der Verdacht entsteht, Sänger Lindemann habe Frauen mit K.o.-Tropfen oder Alkohol betäuben lassen, um mit ihnen Sex zu haben.
Lindemann bekommt recht
Diese frühere Eilentscheidung hat das Gericht bestätigt. Der "Spiegel"-Anwalt hatte in der Verhandlung bestritten, dass in einem Artikel der Verdacht erweckt worden sei, Rammstein habe Frauen heimlich für Sex unter Drogen gesetzt.
Der Anwalt von Lindemann hielt dagegen, dass der Sänger später bei Protesten vor seinen Konzerten als Vergewaltiger bezeichnet worden sei. "Wie kamen die Protestierenden denn darauf, wenn die Medien diesen Verdacht nicht erweckt haben?", fragte er. Und bekam vom Landgericht recht.