Hamburger Senat vor Cannabis-Abstimmung noch unentschieden
Ob Cannabis in Deutschland ab dem 1. April legalisiert wird, ist weiter offen. Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats hat Hamburgs rot-grüner Senat noch nicht entschieden, wie er abstimmt.
Selbst bei den Anhängerinnen und Anhängern der Cannabis-Legalisierung stößt der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf wenig Begeisterung. Es gibt Kritik an vielen Details. In Hamburg kommt sie unter anderem von Bürgermeister Peter Tschentscher und Innensenator Andy Grote (beide SPD), während die Grünen eher auf Bewegung in der Drogenpolitik hoffen.
Senatssprecher verweist auf laufende Gespräche
Der Bundestag hat dem Gesetz schon zugestimmt - der Bundesrat könnte es aber am kommenden Freitag ausbremsen. Ob Hamburg zustimmt, jetzt noch den Vermittlungsausschuss anzurufen, ließ Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag offen: "Sie wissen, dass von heute an bis Freitagmorgen umfangreiche Gespräche stattfinden zwischen den Bundesländern und deshalb wollen wir uns da nicht rausnehmen."
Bundesländer wünschen sich Änderungen
Es wird also bis zur letzten Minute gerungen. Und erst am Freitag steht fest, ob das Gesetz zum 1. April kommt. Selbst Rot- oder Grün-regierte Bundesländer wünschen sich Änderungen. Einige CDU- und CSU-Länder hoffen sogar, die Legalisierung ganz zu verhindern.
Gesetz sieht eingeschränkte Cannabis-Freigabe vor
Das Gesetz sieht vor, dass die bisher verbotene Droge Cannabis vom 1. April an unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben wird. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.