Große Kontrollaktion am Hamburger Hauptbahnhof
Wird das Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof eingehalten? Das haben etwa 100 Einsatzkräfte der Polizei und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochbahnwache und Deutsche Bahn Sicherheit am Sonnabend überprüft.
Insgesamt kontrollierten die sogenannten Quattro-Streifen 320 Menschen. Dabei verstießen einzelne der kontrollierten Personen gegen das seit dem 1. Oktober bestehende Waffenverbot. Die Einsatzkräfte stellten zwei Reizgas-Sprühgeräte, vier Messer - darunter auch ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser - und einen sogenannten Polenböller sicher.
Fest- und Ingewahrsamnahmen wegen diverser Delikte
Darüber hinaus nahmen die Beamtinnen und Beamten einige Menschen wegen anderer Delikte vorübergehend fest. Dabei ging es beispielsweise um Aufenthaltsgenehmigungen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein 23-Jähriger wurde eigentlich nur kontrolliert, weil er unerlaubt im Hauptbahnhof geraucht hatte - dann stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl wegen Raubes vorliegt.
Gemeinsame Streifen und Waffenverbot
Der Hamburger Hauptbahnhof gilt als einer der gefährlichsten Deutschlands. Darum wurde zunächst im April die "Allianz sicherer Hauptbahnhof" - bestehend aus Bundespolizei, der Polizei Hamburg, Deutsche Bahn Sicherheit und der Hochbahnwache gegründet. Diese "Allianz" führt regelmäßig gemeinsame Streifen und auch größere Kontrollaktionen durch, wie diese am Sonnabend. Um konsequenter gegen Messer und andere gefährliche Gegenstände vorgehen zu können, folgte dann im Oktober die Einführung der permanenten Waffenverbotszone im und um den Hauptbahnhof. Wie auch auf St. Pauli oder am Hansaplatz wurden entsprechende Schilder aufgestellt.
Bei Verstoß: Bußgeld von mindestens 200 Euro
Das Waffenverbot umfasst neben Schusswaffen auch Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern sowie Schlagringe. Bei Verstößen gegen das Waffenverbot droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Ausgenommen sind Sicherheitskräfte, aber auch Handwerkerinnen und Handwerker und Mitarbeitende im Geld- und Werttransport. Auch für gastronomische Betriebe, Pfadfindergruppen und Anwohnende, die Messer in verschlossenen Behältnissen mit sich führen, gelten Ausnahmen.